Nach Leichenfund: Verdächtiger wieder frei

Hessen
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Nachdem in einem Waldstück unweit von Heusenstamm-Rembrücken am vergangenen Dienstagabend durch Polizei und Staatsanwaltschaft ein Leichnam aufgefunden wurde, konnte trotz intensivster Ermittlungen bislang kein dringender Tatverdacht eines Tötungsdelikts begründet werden.



Denn im Zuge der durchgeführten Obduktion konnte die Todesursache aufgrund fortgeschrittener Verwesung nicht mehr festgestellt werden. Hinweise auf eine Gewalteinwirkung ergaben sich ebenfalls nicht. Die aufwendigen toxikologischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen und werden voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Klärung der Identität des Toten muss noch über einen DNA-Abgleich erfolgen, obschon die bisherigen Ermittlungserkenntnisse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass es sich um einen seit einigen Wochen vermissten Mann aus Bad Nauheim handelt. Die Beschuldigten wurden im Verlauf des gestrigen Tages einer polizeilichen Vernehmung unterzogen. Dabei erklärte der Hinweisgeber aus Rockenberg, dass er den Leichnam gemeinsam mit seiner Ex-Ehefrau in dem Waldgebiet abgelegt habe.

Der 45 Jahre alte Bad Nauheimer sei zuvor in der Wohnung seiner Ex-Frau in Büdingen aus ungeklärter, aber nach seiner Ansicht natürlicher Ursache verstorben. Die 39 jährige, mittlerweile anwaltlich vertretene Büdingerin bestreitet aktuell jegliche Beteiligung. Im Rahmen der bei beiden Beschuldigten durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen konnten insbesondere ein Tablet, Handys und diverse Unterlagen sichergestellt werden. Die Auswertung dauert ebenso wie weitere Ermittlungen an. Der 45 Jahre alte Hinweisgeber wurde zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Hingegen wurde die 39 jährige Beschuldigte am heutigen Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen dem Haftrichter beim Amtsgerichts Friedberg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl, da die einschlägig vorbestrafte Frau im dringenden Verdacht steht, den Hinweisgeber, also ihren Ex-Ehemann, in der Vergangenheit dreimal massiv körperlich misshandelt zu haben. Der Tatverdacht beruht insbesondere auf den Schilderungen des Hinweisgebers und dem dokumentierten Verletzungsbild.

Klarstellend wird nochmals betont, dass die Haftvorführung nicht im Zusammenhang mit dem Leichenfund erfolgte.


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