Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung

Hessen
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„Wir können nicht tatenlos zusehen, wenn Kriminelle die technischen Möglichkeiten immer stärker für ihre Zwecke nutzen und wir nicht mithalten können. Unseren Fahnderinnen und Fahndern sollten wir daher für Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung auch besondere Mittel an die Hand geben. Wir sollten es ihnen in diesen Fällen in größerem Maße als bisher ermöglichen, Mittel der Telekommunikationsüberwachung einzusetzen, um Steuerkriminelle zu stellen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU) in Wiesbaden.



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Einen entsprechenden Antrag hat Hessen in den Bundesrat eingebracht. Der Finanzausschuss berät darüber am Donnerstag.

„Die Strafprozessordnung muss im Sinne aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erweitert werden. Wer bei der Kilometerabrechnung schummelt, muss ganz sicher nicht damit rechnen, dass sein Email-Verkehr abgefangen wird. Wir wollen dieses Instrument auf besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung beschränken“, erklärte Schäfer. „Wir denken zum Beispiel an die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, bei denen durch Aktienleerverkäufe rund um den Dividendenstichtag im großen Stil Steuern hinterzogen wurden. Oder an einen deutschen Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten Schwarzgeld in der Schweiz hat und nun aus Angst vor Entdeckung mit seinem Steuerberater und möglicherweise auch mit seiner Bank und einer Anwaltskanzlei verabredet, dieses Geld in ein Drittland zu verschieben, das es mit der Verfolgung von Steuerkriminalität nicht so ernst meint wie wir. Bei solchen Geschäften treffen sich die Leute nicht mehr in Hinterzimmern. Das geht über elektronische Kanäle zwischen mehreren Beteiligten. Auch da müssen wir als starker Staat die Steuerpflicht durchsetzen können.“

Der Bundesratsfinanzausschuss befasst sich am Donnerstag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Der Bund möchte die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken und ihr die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen. „Ich halte das für einen richtigen Schritt. Was für den Zoll gilt, muss aber auch der Steuerfahndung möglich sein: Bei besonders schweren Vergehen gegen die Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss der Staat noch wirkungsvoller einschreiten können“, sagt Schäfer. Hessen hat daher den Antrag eingebracht, dass „Zoll-Gesetz“ entsprechend zu ergänzen.

Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerverwaltung gefordert. Der Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen. Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Künftig sollte dies auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein.

„Wir haben in Deutschland ein bewährtes System: Auch nach einer Gesetzesänderung würde die Steuerfahndung nicht alleine entscheiden, ob eine Überwachung gerechtfertigt ist. Die Fahnder müssen über die Staatsanwaltschaft einen Antrag bei Gericht stellen, dann entscheidet ein unabhängiger Richter. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Immerhin geht es hierbei um beträchtliche Summen, die den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vorenthalten werden“, so Schäfer.

Foto: Er möchte Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern mehr Möglichkeiten geben, um Steuerkriminelle aufzuspüren: Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer - hier mit einer Plakette der Steuerfahndung Hessen. Bildrechte: HMdF


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