Keine verkaufsoffenen Sonntage mehr

Hessen
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Im Koalitionsvertrag hatte die Landesregierung eigentlich eine rechtlich eindeutige Regelung im Ladenöffnungsgesetz versprochen.



Der Hessische Handel ist sicher, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf des Sozialministeriums keinen Ansatz bietet, künftig wieder verkaufsoffene Sonntage rechtskonform durchführen zu können. Allein die Erweiterung des Anlassbezuges ändert nichts an der derzeitigen Rechtsunsicherheit aller Akteure. „Die bisherige Rechtslage wurde festgeschrieben und damit bleiben rechtssichere verkaufsoffene Sonntage nahezu unmöglich“, bedauert Jochen Ruths Präsident des Handelsverbandes Hessen. Präsidiumsmitglied und Sprecher für Frankfurt Dr. Joachim Stoll wird noch deutlicher: „Ich sehe keinen Grund, warum das neue Gesetz es uns ermöglichen soll zukünftig in einer Metropole wie Frankfurt wieder an bis zu vier Sonntagen öffnen zu dürfen. Darüber sind wird enorm verärgert.“

Ruths stellt klar, dass der Handelsverband in Hessen keine Ausweitung der Sonntagsöffnung fordert. „Unsere Hessischen Städte und Gemeinden brauchen die im Gesetz festgeschriebenen vier Sonntage im Jahr – diese aber rechtssicher.“

Ruths und Stoll sind sich einig, es fehlt dem Gesetzgeber an Mut, neue Wege zu gehen und an einem Bekenntnis für Innenstädte und Stadtteile in Hessen. Verkaufsoffene Sonntage sind ein wichtiger Baustein, die Attraktivität des Standortes zu steigern. Durch den Erlebnischarakter können verkaufsoffene Sonntage den veränderten Konsumentenverhalten Rechnung tragen. Von der Belebung der Innenstädte und Stadtteilen profitieren letztendlich alle Akteure nachhaltig.


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