„Die Weihnachtsfeiertage sollen für unsere Bürgerinnen und Bürger eine Zeit sein, die sie sorgenfrei und ohne belastende Maßnahmen unserer Steuerverwaltung genießen können. Dieser Gedanke steht hinter dem Weihnachtsfrieden. Auch in diesem Jahr ist er eine wunderbare Gelegenheit, mich bei allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern herzlich zu bedanken: Sie leisten einen unabdingbaren Beitrag zur Gestaltung und zum Erhalt unseres Gemeinwesens – vielen Dank dafür! Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage!“
Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Hessische Steuerverwaltung dem besonderen Charakter des Festes durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Sie wird vom 20. bis 31. Dezember 2019 grundsätzlich:
1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
6. in Steuer- und Bußgeldverfahren
a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen
nicht bekannt geben,
b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).
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