„Damit ist eine unbürokratische Hilfe für alle hessischen Tafeln Hessen geleistet worden und auch ihre bisherige sowie zukünftige Arbeit wird wertgeschätzt“, betont der Minister. In der Soforthilfe sind sowohl alle gemeldeten pandemiebedingten Mehrkosten sowie 85 % der nachgewiesenen Betriebskosten für 3,5 Monate enthalten. Damit können die Tafeln ihr eigenes Hygienekonzept finanzieren und umsetzen, die laufenden Kosten bedienen. Alle Tafeln können langsam wieder öffnen.
Der Landesverband hat in einem dreistufigen Verfahren alle hessischen Tafeln, auch wenn sie nicht Mitglied des Landesverbandes sind, über den Stand der Verhandlungen sowie die Voraussetzungen der Auszahlungen und Nachweispflichten für die Soforthilfe in den letzten drei Monaten ständig informiert. Er hat auch das Verfahren zur Verteilung der bewilligten Mittel entwickelt und den Verteilerschlüssel errechnet. Von 57 hessischen Tafeln sind mittlerweile 52 Mitglieder des Landesverbandes.
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