Hessischer Landtag beschließt Sondervermögen

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„Hessens gute Zukunft hat heute begonnen. Viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen haben Sorgen und teils existentielle Nöte, da die Corona-Krise praktisch nichts und niemanden unberührt lässt. Mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz geben wir eine Antwort, die der Größe der Herausforderung gerecht werden kann. Die Arbeit, die Hilfen nun möglichst passgenau ins Land bringen zu können, geht jetzt erst richtig los. Wir können sie aber mit Zuversicht angehen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg am Samstag in Wiesbaden anlässlich der Verabschiedung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes im Hessischen Landtag.



„Wir wissen alle, dass Corona auch in den kommenden Jahren unser Leben massiv beeinträchtigen wird. Und weil wir das wissen, haben wir mit dem Sondervermögen ‚Hessens gute Zukunft sichern‘ einen Plan für die kommenden Jahre vorgelegt. Damit möchten wir Hessen umfassend und strategisch helfen, um Bewährtes erhalten und Neues schaffen zu können.“

„Durch das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern helfen wir nicht nur mit weiterem Geld für Gesundheitsschutz, den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie für unsere soziale und kulturelle Infrastruktur. Wir nutzen auch Chancen, die in der Krise liegen, modernisieren unser Land und investieren etwa in Digitalisierung und Klimaschutz. Das Sondervermögen wird bis 2023 finanzieren, was Hessen gestärkt und nachhaltig die Krise bestehen lässt. Insgesamt stehen dafür Kreditermächtigungen von bis zu 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir denken damit über den Tellerrand des Jahres 2020 hinaus, denn das Virus wird sich nicht an Haushaltsjahre halten“, sagte Boddenberg.

Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz im Überblick

Im Sondervermögen werden alle Corona-bedingten Maßnahmen des Landes bis Ende 2023 gebündelt und transparent ausgewiesen. Dazu gehören bereits verausgabte Kosten beispielsweise für den Gesundheitsschutz, gesetzlich verpflichtende Zahlungen beispielsweise für Verdienstausfälle sowie konjunkturbelebende Maßnahmen für die hessische Wirtschaft. Den Weg eines Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise gehen auch andere Bundesländer wie zum Beispiel Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Durch die Bündelung im Sondervermögen wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen des Landes zur Bewältigung der Pandemie transparent und für Parlament und Öffentlichkeit nachvollziehbar ausgewiesen werden. Die Mittel des Sondervermögens sollen nur für die im Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden. Außerdem sollen sie mit parlamentarischer Legitimation bewirtschaftet werden, indem die Ausgaben von der Zustimmung des Haushaltsausschusses abhängig gemacht werden. Für das Sondervermögen werden zudem jährlich ein Wirtschaftsplan und eine Jahresrechnung sowie vierteljährlich Vollzugsberichte erstellt, die dem Landtag vorgelegt werden.

Hessens gute Zukunft sichern

- begleicht die Rechnungen aus der Krise: Von Krankenhäusern bis zu Schutzmasken,

- stabilisiert die Wirtschaft und hilft bestehenden Unternehmen, die auch in Zukunft Menschen Arbeit und Einkommen bieten müssen,

- unterstützt Maßnahmen zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur,

- baut die staatliche Infrastruktur aus und fördert die Kommunen,

- investiert in die Zukunft, um Hessen weiter ökologisch zu modernisieren, noch digitaler zu machen und die Gesellschaft zusammenzuhalten.

Folgende Schwerpunkte sollen durch das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz finanziert werden:

Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft: bis zu 1,5 Milliarden Euro

Beispiele:

  • Hessenfonds für die Beteiligung an Unternehmen: 500 Millionen Euro
  • Überbrückungskredite Mikroliquidität: 200 Millionen Euro (zusätzlich)
  • Erhöhung der Liquiditätsbeteiligungen für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 50 Millionen Euro
  • Unterstützung von Gaststätten bei Anschaffungen: 6 Millionen Euro

Digitale Transformation: bis zu 150 Millionen Euro

Beispiele:

  • IT-Infrastruktur für den Schulbereich (einschließlich Schul-Laptops): 43 Millionen Euro
  • Förderprogramme Digitalisierung: rund 57 Millionen Euro
  • Weiterqualifizierungsangebot für Absolventen im Bereich Künstliche Intelligenz: 20 Millionen Euro

Nachhaltiges Wachstum und Klimaschutz: bis zu 150 Millionen Euro

Beispiele:

  • Energetische Sanierung von Wohngebäuden: rund 29 Millionen Euro
  • Programm "Attraktive und nachhaltige Innenstadt“ inkl. regionale Wertschöpfung sowie Rad- und Schulwege: 46 Millionen Euro
  • Landwirtschaft: 5 Millionen Euro

Jugend und Zukunft: bis zu 65 Millionen Euro

Beispiele:

  • Ausbildungsprogramme: rund 46 Millionen Euro
  • Nothilfe für Studierende: 10 Millionen Euro

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur: bis zu 960 Millionen Euro

Beispiele:

  • Schutzausstattung: bis zu 500 Millionen Euro
  • Pflegebonus: 40 Millionen Euro
  • Programm "Hessen kulturell neu eröffnen": rund 52 Millionen Euro
  • Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen in Krisensituationen unterstützen: 3 Millionen Euro
  • Förderprogramm Jugendherbergen und Abfederung von Verlusten bei Jugendbildungsstätten: 2,5 Millionen Euro
  • Förderung der Tafeln: 1,25 Millionen Euro

Partnerschaft mit den hessischen Kommunen: bis zu 2,5 Milliarden Euro

Die Mittel stehen vorsorglich etwa zur Finanzierung von Gewerbesteuerausfällen oder von Mehrbedarfen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs bei den Kommunen zur Verfügung. Dies wird mit den Kommunen noch eingehend besprochen.

  • Schüler-Laptops (Ergänzung Digitale Schule Hessen): rund 13 Millionen Euro (Gesamtsumme mit Bundesanteil 50 Millionen Euro)

Maßnahmen zum Erhalt der staatlichen Infrastruktur: bis zu 525 Millionen Euro

‎Beispiel:

  • Ausfälle von Dividenden: 328 Millionen Euro
  • Ausstattung Justiz, Polizei und Finanzbehörden

Hinzu kommen Mittel für die Schulen etwa für die Notbetreuung oder den Präsenzunterricht, Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr, Mittel für die Krankenhausland­schaft in Hessen sowie gesetzliche Leistungen um etwa den Verdienstausfall zu ersetzen, wenn Eltern nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Gleichzeitig müssen die Steuermindereinnahmen des Landes kompensiert werden, damit die dargestellten Stützungsmaßnahmen nicht konterkariert werden. Allein hierfür stehen im Sondervermögen bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.


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