Impfungen in sechs Regionalen Impfzentren gestartet

Hessen
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Seit Dienstag haben die sechs Regionalen Impfzentren in Hessen geöffnet.



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Am ersten Tag sind an den sechs Standorten hessenweit zunächst rund 1.900 Impfungen gegen das Corona-Virus geplant. Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose besuchten das Regionale Impfzentrum Darmstadt, um sich dort über den Start zu informieren.

„Zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Helferinnen und Helfer haben tatkräftig in kürzester Zeit daran mitgewirkt, dass heute in den ersten Impfzentren Schutzimpfungen verabreicht werden können. Es ist ein historischer Kraftakt. Auch wenn überall viel Arbeit und akribische Planung investiert wurde, so hat der Start der sechs Regionalen Impfzentren Symbolcharakter. Mit der Öffnung beginnt eine neue Etappe in der Pandemie-Bekämpfung. Noch nie zuvor in der Geschichte Hessens standen wir vor einer derartigen logistischen Herausforderung. Sollte an der einen oder anderen Stelle nicht alles nach Plan laufen, werden alle Beteiligten daran mitwirken, um die Prozessabläufe fortlaufend zu optimieren. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich so viele Menschen wie nur möglich gegen das gefährliche Virus zu impfen. Mit dem heutigen Start der Corona-Schutzimpfungen in den Regionalen Impfzentren kommen wir diesem Ziel einen weiteren Schritt näher“, sagten Innenminister Peter Beuth (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne).

Alle Impfzentren öffnen bei ausreichend Impfstoff am 9. Februar 2021

Ein Maximalbetrieb von täglich bis zu 1.000 Schutzimpfungen pro Impfzentrum ist aktuell jedoch noch nicht möglich und kann erst erfolgen, wenn deutlich mehr Impfdosen angeliefert werden. Angesichts noch zu knapper Impfstoff-Mengen konnten zunächst nur Termine für rund 60.000 Impfberechtigte in den sechs Regionalen Impfzentren vergeben werden. Die Ursache liegt in der sehr begrenzten Menge an Impfdosen, die Hessen vom Bund erhält. Die schnellstmögliche Öffnung aller 28 Impfzentren in Hessen und die damit verbundene massive Ausweitung der Impf-Möglichkeiten ist das erklärte Ziel der Hessischen Landesregierung. Von Anfang an war die hessische Impfstrategie darauf ausgerichtet, dass sich möglichst viele Hessinnen und Hessen, möglichst rasch, so wohnortnah wie möglich impfen lassen können. Entscheidendes Kriterium hierfür ist aber nach wie vor ein zuverlässiger und stetiger Zufluss von Impfstoff nach Hessen. Dies obliegt nicht der Zuständigkeit der Bundesländer. Anfang des Monats Januar ist bereits eine vorgesehene Impfstoff-Lieferung ausgefallen. Aktuell haben die Firmen Biontech/Pfizer eine Reduzierung der bereits zugesagten Lieferung für die nächsten vier Wochen angekündigt.

„Die Impfstoff-Zufuhr ist weiterhin der limitierende Faktor für unser erklärtes Ziel, eine Corona-Schutzimpfung schnell allen Hessinnen und Hessen zu ermöglichen. Dass nun weitere Lieferungen geringer ausfallen, ist ein bitterer Rückschlag. Die bereits vereinbarten Termine sind aber nach wie vor mit Impfdosen für die Erst- und Zweitimpfung hinterlegt. Wir haben jedoch bereits den nächsten Schritt im Blick: Unsere Planungen sehen die Öffnung der weiteren 22 hessischen Impfzentren für den 9. Februar vor, um dort dann endlich noch mehr Personen die wichtige Impfung zu ermöglichen. Wir stehen im Austausch mit der Bundesregierung, um rasch Klarheit über die nächsten Impfstoff-Lieferungen zu erhalten. Nur wenn mehr Impfstoff verlässlich und stetig kommt, können wir verbindlich Termine in den Impfzentren vergeben“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Registrierung weiter möglich – weitere Terminvergabe sobald Impfstoffe verfügbar

Mehr als 400.000 Menschen, die 80 Jahre und älter sind, kommen aktuell für eine Terminvereinbarung in Frage. Aufgrund der noch sehr geringen Impfstoff-Mengen konnten zunächst aber nur rund 60.000 Termine für die Angehörigen der höchsten Priorisierungsgruppe vergeben werden.

„Von deutlich mehr als 400.000 Impfberechtigten aus der Gruppe der ab 80-Jährigen konnten wir erst einmal nur 60.000 Personen die Möglichkeit zur Erst- und Zweitimpfung anbieten. Die große Mehrzahl der Interessierten konnte zunächst keinen Termin bekommen. Das ist natürlich enttäuschend. Dann hat bei der Terminvereinbarung auch noch die Technik nicht so mitgespielt, wie sie es sollte. Da werden wir verbessern. Dennoch muss klar gesagt werden, dass hier auch künftig mit Fallstricken und Herausforderungen gerechnet werden muss. Wir optimieren die Abläufe täglich weiter; das gemeinsame Ziel, die Pandemie zu überwinden, haben wir fest im Blick“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Im Anmeldeverfahren bereits erfolgreich Registrierte, die aber keinen Termin erhalten konnten, bleiben gespeichert. Registrierungen sind auch weiterhin möglich – nur die konkrete Terminvereinbarung kann erst wieder erfolgen, sobald dafür Impfdosen planbar durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Nur, wenn Hessen mehr Impfdosen erhält, können wir auch mehr Termine anbieten.

Sobald dies der Fall ist, wird das Land Hessen darüber immer zeitnah informieren:

- An den Hotlines: 116 117 oder 0611 - 505 92 888  

- Im Internet-Anmeldeportal unter impfterminservice.hessen.de          

- Oder auf der neuen Webseite der Landesregierung zur Schutzimpfung in Hessen

corona-impfung.hessen.de

Informationsbrief mit Formular für häusliches Impfen

Mit einem Informationsbrief der Landesregierung hatte die Hessische Landesregierung alle mindestens 80-Jährigen in Hessen schriftlich über die Anmeldemöglichkeiten für die persönliche Schutzimpfung informiert; zugleich erfolgt damit die Erfassung für die häuslichen Impftermine. Der Brief enthält deshalb ein Formular, das bei Bedarf ans Land zurückgeschickt werden kann. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können. Es ist daher nach wie vor von großer Bedeutung, dass Angehörige sowie Pflegerinnen und Pfleger die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beherzigen, um die betroffenen Seniorinnen und Senioren vor einer Infektion zu schützen.

Der derzeit verfügbare und in der Bundesrepublik zugelassene Impfstoff von Biontech ist hochwirksam, aber sehr anspruchsvoll in der Verarbeitung. Er muss bei unter minus 70 Grad Celsius gekühlt werden, kann nur wenige Tage in einem handelsüblichen Kühlschrank erhalten werden, ist nur sehr eingeschränkt transportabel und muss dann rasch verimpft werden.

Mobile Teams impfen seit 27. Dezember 2020 hessenweit

Hessen hat bislang rund 200.000 Impfdosen vom Bund erhalten. Die Hälfte der verfügbaren Menge wird auf Anraten des Bundes zunächst sicher im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung gewährleisten zu können. Diese soll in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Bislang haben mobile Impfteams in ganz Hessen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal von Alten- und Pflegeheimen geimpft. Zugleich haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken Corona-Schutzimpfungen erhalten, die besonders im Kampf gegen SARS-CoV-2 gefordert sind. Bislang haben so insgesamt rund 77.000 Personen in Hessen die Erstimpfung gegen das SARS-COV-2 erhalten. Rund 3.000 Menschen haben bereits die wichtige zweite Schutzimpfung erhalten. Diese Impfungen erfolgten in den Krankenhäusern und durch mobilen Teams in Alten- und Pflegeheimen laufen – parallel zu den heute beginnenden Impfungen in den sechs Regionalen Impfzentren – weiter.

Die sechs Regionalen Impfzentren:

Verbunden mit der Ankündigung des Bundes, dass ab 18. Januar wöchentlich weitere Impfstoff-Lieferungen folgen sollen, öffnen in Hessen heute die ersten sechs Regionalen Impfzentren in Kassel, Gießen (Heuchelheim), Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt die auch für die Seniorinnen und Senioren der umliegenden Landkreise zur Verfügung stehen (s. Karte).

Die sechs Regionalen Impfzentren decken somit bis zur Öffnung der weiteren 22 Impfzentren folgende Landkreise mit ab:

  • Kassel: Stadt und Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis
  • Fulda: Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg
  • Gießen (Heuchelheim): Wetteraukreis, Landkreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Frankfurt: Stadt Frankfurt, Stadt und Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis
  • Wiesbaden: Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg
  • Darmstadt: Stadt Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis

Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)

  1. A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)
  • Personen ab 80 Jahre
  • Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
  • Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
  1. B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)
  • Personen ab 70 Jahre
  • Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
  • Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
  • Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
  1. C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)
  • Personen ab 60 Jahre
  • Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Siehe Originaltext der Verordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

Hinweis: Allgemeine Fragen rund um Corona werden weiterhin unter der 0800 - 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.


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