Start der COVID-19-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen

Hessen
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Neben den Impfungen in den 28 hessischen Impfzentren starteten am Mittwoch die COVID-19-Schutzimpfungen durch Hausärztinnen und Hausärzte in Hessen.



„Die Einbeziehung der ärztlichen Regelstruktur ist ein wichtiger Schritt, um die Impfungen zu erweitern und in die Fläche zu bringen. Die gelockerten Transport- und Lagerbedingungen der Impfstoffe sowie die größere verfügbare Menge ermöglichen nun die Einbeziehung der niedergelassenen Ärzteschaft über Modellprojekte hinaus und neben den wichtigen Impfzentren und ihren mobilen Teams. Unseren Partnern in der Impfallianz danke ich für die gute Vorbereitung des Starts: der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer Hessen, dem Hausärzteverband Hessen, der Landesapothekerkammer Hessen und dem Hessischen Apothekerverband“ so Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne).

Die Teilnahme der vertragsärztlichen Praxen an den Impfungen ist freiwillig. Die Praxen konnten selbstständig Impfdosen über die Apotheken beim pharmazeutischen Großhandel bestellen. „Wir bekommen von unseren Partnern in der Impfallianz Hessen die Rückmeldung, dass die Bereitschaft der Medizinerinnen und Mediziner, sich bei den Impfungen zu engagieren, sehr hoch ist“, berichtet Gesundheitsminister Klose. Die ersten Impfdosen wurden gestern an die Praxen geliefert, der Großteil der Ärztinnen und Ärzte wird heute entsprechend mit den Impfungen beginnen.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wählen die zu impfenden Personen unter Beachtung der Priorisierungsreihenfolge nach Corona-Impfverordnung eigenverantwortlich aus und führen die Impfungen durch. Hierbei können sie aufgrund der Kenntnis und unter Berücksichtigung der einzelnen Patientenbiographie auf diese Information zurückgreifen. Für die COVID-19-Schutzimpfungen in den Praxen stellt der Bund in den ersten beiden Wochen nach Impfbeginn ausschließlich den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung. In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe hinzukommen, die ebenso vom pharmazeutischen Großhandel und den Apotheken vor Ort an die Artpraxen geliefert werden.

Zu Beginn hat der Bund eine Liefermenge von ca. 20 Dosen pro Praxis angekündigt. Angesichts der angekündigten erhöhten Liefermengen für die kommenden Wochen soll diese Zahl dann stetig gesteigert werden. „Die Knappheit des Impfstoffs ist auch der Grund dafür, dass zunächst nur die Vertragsärztinnen und -ärzte in die Impfungen einbezogen werden. Wir bereiten uns darauf vor, auch Strukturen wie Betriebs-, Fach- und Privatärzte einzubeziehen, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht und bedanken uns für die hohe Bereitschaft, die diese Gruppen bereits signalisiert haben“, erläutert Klose.

Auch die Impfungen in den Impfzentren werden fortgesetzt. Nach dem Beschluss des Bundes und der Länder sollen die Impfzentren im April wöchentlich 2,25 Millionen Impfdosen bekommen, auf Hessen entfallen entsprechend rund 168.000 Impfdosen wöchentlich. Alle darüber hinaus gehenden Dosen sollen den Praxen zur Verfügung gestellt werden. Da der Bund kein zentrales Register vorsieht, werden sich insbesondere am Anfang Doppelterminvergaben nicht völlig ausschließen lassen. Personen, die einen Termin über eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt bekommen, sind gebeten, einen möglicherweise bereits bestehenden Termin im Impfzentrum bzw. ihre Registrierung zu stornieren, um anderen eine Option zur Impfung zu eröffnen.


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