Statistik zur Opferhilfe in Hessen im Jahr 2020

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Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat am Mittwoch die Statistik zur Opferhilfe in Hessen im Jahr 2020 vorgestellt.



In dieser Statistik wird die Anzahl der durch die hessischen Opferhilfevereine beratenen Personen erfasst.

Die Justizministerin führte hierzu aus: „Im Jahr 2020 haben die acht hessischen Opferhilfevereine in 2.536 Fällen insgesamt 3.227 Personen beraten. 72,3 % der Ratsuchenden waren Frauen, 27,7 % Männer. In 75,4 % der Beratungsfälle handelte es sich um Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, lediglich in 6,9 % der Fälle waren Eigentumsdelikte Anlass für eine Opferberatung. Daneben liegen sonstige Delikte, psychische Erkrankungen, andere traumatische Ereignisse oder auch psychologische Probleme den Beratungsprozessen zu Grunde. Insgesamt waren die Zahlen im Vergleich zu 2019 um 6,1 % leicht rückläufig, da im Jahr 2019 in 2.717 Fällen 2.811 Personen beraten wurden.“

Der weit überwiegende Teil der hessischen Opferhilfevereine wurde auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz gegründet. Der erste Opferhilfeverein wurde 1984 in Hanau ins Leben gerufen. Es folgten Wiesbaden (1992), Kassel (1993), Gießen (1994), Frankfurt am Main (2001), Fulda (2017) und Darmstadt (2017). In Limburg-Weilburg (gegründet 1996) konnte eine Zusammenarbeit mit einem bestehenden Verein aufgebaut werden. Eva Kühne-Hörmann hob die Bedeutung der Opferhilfevereine hervor: „Die hessischen Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen die Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt dabei unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und absolut vertraulich. Mit diesem Angebot ist die Opferhilfe ein essentieller Bestandteil der Strafrechtspflege in Hessen.“

Die Opferhilfevereine geben den Betroffenen praktische Hilfestellungen bei Behördengängen und Gerichtsterminen. Im Vordergrund steht aber die psychologische Betreuung von häufig schwer traumatisierten Menschen. „Die Opfer von Straftaten und deren Angehörige befinden sich häufig in einer bis dato völlig unbekannten Situation, auf die sie sich nicht vorbereiten konnten. Vielfach fühlen sich die Betroffenen hilflos und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Die Opferberatung in Hessen erfüllt daher bereits den wichtigen Zweck, den Menschen das Gefühl zu geben, dass sie nicht alleine gelassen werden. Für diesen immens wichtigen Dienst für die Gesellschaft danke ich den zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Opferhilfevereine in Hessen. Ohne dieses besondere Engagement wäre die Opferberatung so beispielhaft nicht möglich,“ so Eva Kühne-Hörmann abschließend.


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