Angespannte Lage auf den Intensivstationen

Hessen
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Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) und Prof. Dr. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikum Frankfurt und Leiter des Planstabs stationäre Versorgung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration informierten am Montag in Wiesbaden über die aktuelle stationäre Versorgungslage in Hessen.



„Die Belastung der Krankenhäuser ist eines der zentralen Kriterien zur Lagebeurteilung und als Grundlage für Maßnahmen. Mit unserem Planstab stationär und dem von uns bereits vor mehr als einem Jahr eingeführten System der koordinierenden und kooperierenden Krankenhäuser in den sechs hessischen Versorgungsgebieten haben wir ein erfolgreiches und bundesweit beachtetes Steuerungsinstrument etabliert. Aktuell ist diese Situation sehr angespannt und wird sich weiter verschärfen. Deshalb muss jeder durch Verzicht auf Kontakte dazu beitragen, dass die Verbreitung des Virus gebremst wird“, so Gesundheitsminister Kai Klose.

„Zurzeit gibt es teilweise mehr Patienten auf den Intensivstationen als zum Jahreswechsel 2020/2021. Die stark angespannte Situation zeigt uns, dass die dritte Welle noch nicht vorbei ist. Auf Basis unserer Prognosen rechnen wir in den nächsten Tagen sogar noch mit einem weiteren Anstieg der Patientenzahlen auf den hessischen Intensivstationen. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Auch weil die Belastung des Personals nach mittlerweile einem Jahr Pandemie sehr hoch ist“, so Prof. Dr. Jürgen Graf.

Die aktuelle stationäre Versorgungslage
Die Situation in den Krankenhäusern ist derzeit sehr angespannt.  Hessenweit sind 88% der bepflegbaren Intensivbetten belegt. Besonders hoch ist die Auslastung dabei im Versorgungsgebiet sechs, Darmstadt sowie im Versorgungsgebiet vier, Frankfurt-Offenbach. Auch die Auslastung der Normalstationen ist hoch. Landesweit sind rund 83 % der Normalbetten belegt. Es gibt regionale Unterschiede, die stärkste Belastung liegt in Südhessen vor. In Hessen werden derzeit (Stand 16.04.2020) insgesamt 1528 Personen mit COVID-19 oder Verdacht auf COVID-19 in den Krankenhäusern stationär behandelt. Davon befinden sich 484 Personen auf der Intensivstation. Von diesen werden 301 beatmet. Die Entwicklung dieser Zahlen zeigt deutlich, dass sich das Leistungsgeschehen in Richtung der Intensivversorgung und dort der Beatmung verlagert. „Wir beobachten zudem eine Tendenz, dass das Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen sinkt und vermehrt jüngere Personen intensivmedizinisch betreut werden müssen“, berichtet Prof. Graf.

„Aufgrund dieser Entwicklung haben wird die Krankenhäuser aufgerufen, planbare und nicht lebensnotwendige Eingriffe zu verschieben. Hierbei muss jedoch auch beachtet werden, dass es sich bei diesen Eingriffen um Maßnahmen handelt, für die eine medizinische Indikation besteht und die innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls durchzuführen sind – weil sonst die Patientin oder der Patient nachteilige Folgen zu tragen hat. Das bedeutet, die Verschiebung dieser Eingriffe bietet einen kurzfristigen Spielraum, geht mittelfristig aber zu Lasten der Versorgungsqualität. Auch sind bereits Verlegungen aus hoch belasteten Versorgungsgebieten heraus notwendig. Wir beobachten die Situation weiterhin genau und werden ggf. weitere Maßnahmen ergreifen“, so Klose.

Das System der stationären Versorgung in Hessen
Gesteuert wird das System der stationären Versorgung in Hessen während der Pandemie durch den vom Minister am 21. März 2020 berufenen Planstab stationär. Im Gegensatz zum Beginn der Pandemie arbeitet der Planstab stationär nicht mehr mit einem Stufenkonzept. Stattdessen entwickelt der Planungsstab aufgrund der aktuellen Zahlen und daraus erstellten sehr präzisen Prognosen Vorgaben zu den bereitzuhaltenden Ressourcen sowohl im normalstationären als auch im intensivmedizinischen Bereich. Diese Mindestvorgaben werden per Allgemeinverfügungen an die Krankenhäuser übermittelt. Darüber hinaus nehmen die Krankenhäuser zur Sicherstellung der Notfallversorgung entsprechend Anpassungen in eigener Zuständigkeit vor, beispielsweise die Verschiebung von sogenannten elektiven Eingriffen. Für die Verschiebung solcher elektiver Eingriffe haben Krankenhäuser Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die entgangenen Einnahmen. Dies gilt laut Bundesgesetzgeber für alle Krankenhäuser, die an der strukturierten Notfallversorgung teilnehmen. Dies sind in Hessen 77 von 127 Kliniken. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen hängt jedoch zusätzlich von der Entwicklung der Inzidenz und der Auslastung im jeweiligen Landkreis/in der kreisfreien Stadt ab. Aufgrund der steigenden Inzidenzen sind aktuell wieder mehr Krankenhäuser ausgleichsberechtigt.


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