Anklageerhebung: Darknet-Marktplatz „Hansa Market“

Hessen
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Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – hat beim Landgericht Gießen Anklage gegen zwei Angeschuldigte im Zusammenhang mit dem Betrieb des Darknet-Marktplatzes „Hansa-Market“ wegen des Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.



Darüber hinaus wurden die beiden Männer und ein weiterer Angeschuldigter wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des illegalen Download-Portals „LuL.to“ angeklagt. Den beiden Hauptangeschuldigten, einem 34-Jährigen aus Köln und einem 34-Jährigen aus dem Landkreis Siegen-Wittgenstein, wird vorgeworfen, seit Mitte 2015 – von ihren damaligen Wohnorten in Gießen und Köln aus handelnd – die ausschließlich über das Darknet erreichbare Handelsplattform „Hansa Market“ administrativ betrieben zu haben. Über „Hansa Market“ wurden insbesondere Betäubungsmittel, Falschgeld, gefälschte Dokumente, ausgespähte Kreditkartendaten und ausgespähte Zugangsdaten angeboten und verkauft. Die Bezahlung der Waren erfolgte in der Kryptowährung Bitcoin. Die beiden Angeschuldigten sollen von den auf dem Marktplatz durchgeführten Transaktionen durch Provisionszahlungen in Höhe von 2 bis 5,5% des jeweiligen Verkaufserlöses profitiert haben.

Bei „Hansa Market“ handelte es sich zum damaligen Zeitpunkt um den weltweit zweitgrößten Darknet-Marktplatz. Zuletzt waren auf der Plattform über 40.000 Verkaufsangebote eingestellt – rund die Hälfte davon betraf den Handel mit Betäubungsmitteln – und über 3.000 Verkäuferkonten registriert. Innerhalb des Tatzeitraums sollen die zwei mutmaßlich Verantwortlichen über die treuhänderisch von ihnen verwalteten Wallets insgesamt umgerechnet etwa 9,8 Mio. Euro erlangt haben, wovon sie sich Provisionen in Höhe von umgerechnet ca. 275.000 Euro ausgezahlt haben sollen.

Daneben wirft die Anklageschrift den beiden 34-Jährigen vor, über den Betrieb des illegalen Download-Portals „LuL.to“ (Lesen und Lauschen) urheberrechtlich geschützte Medien (insbesondere E-Books, E-Papers und Hörbücher) unerlaubt verwertet zu haben, indem sie diese über die im Internet verfügbare Webseite gegen ein weit unter dem handelsüblichen Verkaufspreis liegendes Entgelt angeboten haben sollen.

Dazu sollen sie seit Mitte 2013 arbeitsteilig den Webauftritt der im Internet verfügbaren Plattform programmiert, die Datenbank von „LuL.to“ gepflegt und in größerem Umfang selbst Titel auf die Plattform hochgeladen haben. Daneben sollen sie weitere Personen rekrutiert haben, die sie bei der Beschaffung, der Bearbeitung und dem Hochladen der urheberrechtlich geschützten Werke gegen Entgelt unterstützt haben sollen. Die auf „LuL.to“ angebotenen Titel sollen sie sich unter anderem unter missbräuchlicher Verwendung ausgespähter Kundendaten für Konten bei E-Book-Shops verschafft haben. Die Bezahlung auf „LuL.to“ erfolgte durch Guthaben, das zuvor auf der Webseite erworben werden musste. Zum Erwerb dieses Guthabens konnten Nutzer der Seite Bitcoins, virtuelle PrePaid-Kreditkarten, Amazon-Gutscheine und Pay-Safe-Cards verwenden.

Seit Anfang 2014 sollen die beiden mutmaßlich Hauptverantwortlichen von dem dritten Angeschuldigten, einem 50 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Karlsruhe, bei diesem Vorgehen unterstützt worden sein. Laut Anklageschrift soll dieser ihnen dabei behilflich gewesen sein, die durch die Kunden von „LuL.to“ zum Erwerb des Guthabens verwendeten Gutscheine und Karten in Giralgeld und Bitcoins umzuwandeln. Daneben soll er als Ansprechpartner bei Problemmeldungen der Kunden von „LuL.to“ tätig gewesen sein und das Projekt durch die Bearbeitung sogenannter Support-Tickets unterstützt haben.

Das Angebot auf der Internetseite „LuL.to“ umfasste mehr als 280.000 Titel. Mehr als 48.000 Kunden nahmen die illegalen Dienste des Portals im Tatzeitraum in Anspruch und erwarben dabei mehr als 6,8 Mio. urheberrechtlich geschützte Titel. Den Urheberrechtsinhabern bzw. Lizensierungsberechtigten soll durch die angeklagten Taten insgesamt ein Schaden von mehr als 45 Mio. Euro entstanden sein. Durch die Taten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform „LuL.to“ sollen die zwei mutmaßlichen Haupttäter Gelder in Höhe von etwa 1,4 Mio. Euro erlangt, der dritte Angeschuldigte soll für seine Tatbeiträge insgesamt etwa 113.000 Euro vereinnahmt haben.

Im Rahmen einer internationalen Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden aus den Niederlanden war es den deutschen Ermittlungsbehörden Mitte 2017 gelungen, die Darknetpräsenz der Plattform „Hansa Market“ sowie die Webpräsenz von „LuL.to“ abzuschalten. Bei den im Jahre 2017 erfolgten Sicherstellungen konnten bei den beiden mutmaßlich Hauptverantwortlichen neben zahlreichen Datenträgern auch über 1.200 Bitcoins sichergestellt werden. Für diese Vermögenswerte wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die das Verfahren zum Tatkomplex „LuL.to“ zum damaligen Zeitpunkt noch führte, bei einer Notveräußerung ein Verkaufserlös von über 12 Mio. Euro erzielt.

Der Tatkomplex zum Betrieb der Plattform „LuL.to“ war durch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zunächst beim Landgericht München I angeklagt worden. Nachdem sich das Gericht per Beschluss für örtlich unzuständig erklärt hatte, wurde der Verfahrenskomplex durch die ZIT zum Ermittlungsverfahren wegen des Betriebs des Marktplatzes „Hansa Market“ übernommen und einer gemeinsamen Anklage zugeführt. Die drei Angeschuldigten befinden sich, nach anfänglicher Untersuchungshaft im Jahr 2017, auf freiem Fuß. Das Landgericht Gießen wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.


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