Das Fälschen von Impfpässen strikter ahnden

Hessen
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Das Hessische Justizministerium hat am Mittwoch eine Initiative zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Gebrauch von gefälschten Impfdokumentationen und sonstigen Gesundheitszeugnissen für die im Sommer stattfindende Justizministerkonferenz vorgestellt.



Kern der Initiative ist eine Änderung des Strafgesetzbuchs, die höhere Strafen für das Fälschen von Gesundheitszeugnissen und deren Gebrauch vorsieht.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) erklärte hierzu: „Gerade in den letzten Wochen war häufig zu lesen, dass vermehrt gefälschte deutsche Impfpässe zum Kauf angeboten werden. Diese Impfpässe werden zum Teil mit Fotos beworben, auf denen Stempel, Unterschriften und Aufkleber mit Chargennummern zu sehen sind. Im Laufe der Pandemie sind zudem zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Ärzte über das Internet die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne medizinische Prüfung angeboten haben. Das Anliegen der Täter liegt auf der Hand: Eine Teilnahme am öffentlichen Leben auf Kosten des weit überwiegenden Teils der Bevölkerung.“

„Die beschriebenen Fälle bergen wegen des Ansteckungsrisikos eine erhebliche Gefahr nicht nur für Leib und Leben der Kontaktpersonen, sondern auch für die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung. Daher setze ich mich dafür ein, dass das Fälschen von Impfpässen und anderen Gesundheitszeugnissen sowie der Gebrauch dieser gefälschten Dokumente strikter geahndet werden muss“, so die Justizministerin weiter.

Rechtlich stellt sich die Fälschung und das Verwenden von gefälschten Impfnachweisen und Attesten grundsätzlich als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) dar. Der Täter einer Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belangt werden. Handelt es sich bei der gefälschten Urkunde jedoch um ein Gesundheitszeugnis, wie einem Impfpass oder einem Attest, und wir dieses zum Zweck der Täuschung bei behördlichen Kontrollen angefertigt (§ 277 StGB) oder werden die gefälschten Zeugnisse zur Täuschung einer Behörde oder Versicherung vorgelegt (§ 279 StGB), wird der Täter milder bestraft, sodass diesem nur noch Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr droht.

Handelt es sich bei dem Täter um einen Arzt, und stellt dieser unrichtige Impfnachweise oder Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus, ohne diese im Sinne einer Urkundenfälschung zu fälschen, ist dies strafrechtlich regelmäßig als Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe einzustufen (§ 278 StGB).

„Die vorgesehenen Strafrahmen sind im Hinblick auf die Gefahren für Leib und Leben der Kontaktpersonen und der Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung bei weitem nicht angemessen. Insbesondere die kriminalpolitisch verfehlten Strafmilderungen sind nicht länger tragbar“, so die Justizministerin, die weiter ausführte: „Vor dem Hintergrund der fortdauernden Corona-Pandemie besteht ein dringender Handlungsbedarf, um eine Bestrafung der Täter zu ermöglichen, welche dem verwirklichten Unrecht und den drohenden Gefahren angemessen ist. Dafür ist es zwingend geboten, zumindest die rechtspolitisch verfehlten Privilegierungen zu streichen, um die Besserstellung von Tätern von Urkundenfälschungen in Bezug auf Gesundheitszeugnisse zu beenden. In der Folge entfiele auch die Privilegierungswirkung des § 279 StGB für diese Fälle.“

„In den letzten Monaten haben viele Bürgerinnen und Bürger nochmals deutlicher gespürt, dass die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Familie, Freunden und Bekannten von unschätzbarem Wert ist. Wenn Menschen auf Kosten anderer mit diesem kostbaren Gut spielen oder sogar Geschäfte machen, ist dies moralisch verwerflich und muss hart bestraft werden“, so Eva Kühne-Hörmann zum Abschluss.


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