Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern

Hessen
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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt am Main haben am 06.05.2021 in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt Wohn- und Geschäftsräume sowie vier Steuerberaterbüros durchsucht und aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts Darmstadt einen Beschuldigten festgenommen.



Die Durchsuchungen fanden an 15 Orten im Raum Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt, Roßdorf, Darmstadt, Heppenheim, Langenfeld (Rheinland), Mannheim, Idstein, Großbeeren (Brandenburg) und Glinde statt. Die Beschuldigten, ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger und eine 32-jährige deutsche Staatsangehörige, aus dem Raum Seeheim-Jugenheim, stehen im Verdacht, in mindestens 13 Fällen ukrainische Staatsangehörige unter missbräuchlicher Ausnutzung der visumsfreien Einreisemöglichkeit eingeschleust zu haben, um sie anschließend in ihrem Kurierdienst als Fahrer zu beschäftigen.

Ukrainische Staatsangehörige dürfen zu touristischen Zwecken (90 Tage innerhalb eines Bezugszeitraumes von 180 Tagen) visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, in diesem Fall als Kurierfahrer, ist ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis notwendig. Den Fahrern wurden durch die Beschuldigten gefälschte Arbeitsverträge unter dem Deckmantel ihrer polnischen Firma ausgestellt. Es wurde ein Scheinarbeitsverhältnis geschaffen. Die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse wurden gegenüber den deutschen Behörden verschleiert, denn tatsächlich wurden die ukrainischen Staatsangehörigen in der hier ansässigen Firma beschäftigt.

Hiermit wollte man die Dienstleistungsfreizügigkeit in Sinne der Rechtsprechung "Vander Elst" des Europäischen Gerichtshofes ausnutzen. Drittstaatsangehörige dürfen hiernach unter bestimmten Voraussetzungen zur Erbringung einer Dienstleistung visumsfrei einreisen, wenn sie für eine europäische Firma in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausführen. Die erzeugten Einnahmen der Beschuldigten wurden gegenüber den zuständigen Finanzbehörden nicht erklärt. Ebenfalls wurden die ukrainischen Staatsangehörigen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nicht als Arbeitnehmer angemeldet, um die notwendigen Sozialabgaben einzusparen. Somit lautet der weitere Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft Darmstadt Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Die umfangreichen Ermittlungen gegen die Beschuldigten werden seit Februar 2021 geführt. An den heutigen Durchsuchungen nahmen insgesamt 175 Beamte der Bundespolizei sowie die verantwortliche Staatsanwältin teil. Ebenfalls vor Ort waren Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zollamtes Darmstadt, welche den Einsatz in eigner Zuständigkeit fachlich begleitet haben. Bei den Durchsuchungen wurden 9 ukrainische Kurierfahrer festgenommen, welche für die Beschuldigten tätig waren. Sie hielten sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf. Es wurden eigenständige Strafverfahren wegen Verdachtes des unerlaubten Aufenthaltes eröffnet.

Im Rahmen der weiteren Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Unterlagen zum Beschäftigungsverhältnis der Kurierfahrer, Computer und Datenträger sicherstellt. Der festgenommene Beschuldigte wurde am Donnerstag zur Verkündung des Haftbefehls dem Haftrichter am Amtsgericht Darmstadt vorgeführt.


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