Missbrauchstaten besser verhindern können

Hessen
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Am Mittwoch hat die Bundesregierung im Kabinett beschlossen, dass die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe zu stellen.



Wer Missbrauchsanleitungen besitzt oder aus dem Internet herunterlädt muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte: „Ich begrüße ausdrücklich die beabsichtigte Einführung eines Straftatbestandes, mit dem die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sanktioniert wird. Damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen, um Missbrauchstaten vorzubeugen und besser verhindern zu können. Solche abstoßenden Anleitungen kursieren vor allem im Darknet, was das Auffinden solcher Täter besonders erschwert. Hier müssen wir noch einen Schritt weitergehen: Ich fordere, dass auch die Herstellung von Missbrauchsanleitung strafbar wird – nur so haben wir eine echte Chance, sexualisierte Gewalt an Kinder zu bekämpfen. Allerdings weise ich darauf hin, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geeignete Werkzeuge an die Hand bekommen müssen, um effektiv ermitteln zu können.“

Wer Anleitungen zum Kindesmissbrauch öffentlich verbreitet, dem soll nach dem Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren müssen jene rechnen, die Missbrauchsanleitungen besitzen oder aus dem Internet herunterladen.


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