Kommunen im Kreis Groß-Gerau weiter finanziell unter Druck

Hessen
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Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Kreis Groß-Gerau zeigen, dass die Städte und Gemeinden weiter finanziell unter Druck stehen.



Hatten die Mehrzahl der Kreiskommunen schon im vergangenen Jahr mit einem Haushaltsdefizit zu kämpfen, konnten für 2023 bereits 10 der 14 Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – zwei mehr als 2022. Immerhin können alle Kommunen das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Gleichzeitig steigerte mit Büttelborn nur eine Kommune die Grundsteuern und die Gewerbesteuer, im vergangenen Jahr waren es noch vier. Aber damit keine Entspannung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kreis: Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim und Ginsheim-Gustavsburg planen bis 2026 mindestens eine Steuer zu erhöhen. „Unsere Daten zeigen, dass die finanzielle Lage für die Städte und Gemeinden auch im Kreis Groß-Gerau weiter sehr angespannt ist. Zwar sind hessischen Kommunen grundsätzlich erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Dies führt in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B hat Büttelborn den Hebesatz um 50 Prozentpunkte auf nun 640 Prozent angehoben. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Insgesamt zeigt sich eine erhebliche Spreizung: Während Nauheim mit 960 Prozent weiter an der unrühmlichen Spitze im Kreis steht, müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Biebesheim mit lediglich 365 Prozent kreisweit am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 14 Kreis-Kommunen stieg weiter an, nämlich um drei Punkte auf nun 682 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2022 495 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Auch bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert, steigerte Büttelborn die Belastung und erhöhte um 50 Punkte auf nun 530 Prozent. An der Spitze im Kreis liegt weiter Ginsheim-Gustavsburg mit 720 Prozent. Die niedrigste Belastung gilt für die Land- und Forstwirte nach wie vor in Raunheim mit 300 Prozent. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 505 Prozent (+4) liegen die Kommunen des Landkreises Groß-Gerau auch bei der Grundsteuer A über dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 431 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer hat Büttelborn den Hebesatz um zehn Punkte auf jetzt 420 Prozent angehoben. Kelsterbach liegt mit 450 Prozent weiter an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Gernsheim tragen, wo der Hebesatz 385 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 413 Prozent (+1) über dem hessischen Schnitt von 2022 (390 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise hat mit Kelsterbach eine weitere Kommune die Straßenbeiträge komplett gestrichen. Damit verzichten nun zehn Kommunen auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, zwei verlangen wiederkehrende und zwei einmalige Straßenbeiträge.

Die detaillierten Auswertungen für den Landkreis Groß-Gerau inklusive Tabelle, Diagramm und Übersichtskarte sowie die Positionen des BdSt Hessen zur Grundsteuer-Reform, Straßenbeiträgen und Bagatellsteuern sind im Internet unter www.steuerzahler-hessen.de zu finden.


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