Inflationsrate in Hessen im August 2023 bei 6,0 Prozent

Hessen
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Die Verbraucherpreise in Hessen sind im August 2023 um 6,0 Prozent gegenüber August 2022 gestiegen. Neben den Preissteigerungen für Nahrungsmittel und Dienstleistungen beeinflusste die Entwicklung der Energiepreise die Gesamtteuerung. Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im August 2023 in Hessen um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.



Im August 2023 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 6,0 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate sowohl im Juli 2023 als auch im Juni 2023 bei 6,1 Prozent gelegen.

Im Vergleich zum Juli 2023 stieg das Niveau der Verbraucherpreise im August 2023 um 0,2 Prozent. Während beispielsweise die Preise für Flüge (minus 9,0 Prozent) und für verschiedene Nahrungsmittel sanken, waren Kraftstoffe (plus 4,1 Prozent), Pauschalreisen (plus 1,7 Prozent) und Bekleidungsartikel (plus 1,7 Prozent) teurer als im Vormonat.

Preise für Energie

Die Preise für Energie stiegen im August 2023 um 1,8 Prozent gegenüber Juli 2023. Heizöl war um 14,7 Prozent teurer als im Vormonat. Für Fernwärme (plus 2,0 Prozent) sowie Brennholz und Holzpellets (plus 1,3 Prozent) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso höhere Preise. Kraftstoffe kosteten im Schnitt 4,1 Prozent mehr: Während sich Superbenzin um 3,1 Prozent verteuerte, erhöhten sich die Preise für Diesel um 7,7 Prozent. Günstiger als im Juli 2023 waren Erdgas (minus 1,7 Prozent) und Strom (minus 0,5 Prozent).

Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im August 2023 um 10,2 Prozent. Strom war im August 2023 um 24,4 Prozent teurer als im August 2022. Erdgas kostete 6,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Die Preise für Kraftstoffe lagen im August 2023 im Vorjahresvergleich durchschnittlich 3,8 Prozent höher: Während Diesel um 9,1 Prozent günstiger war, kostete Superbenzin 8,8 Prozent mehr als im August 2022, als noch der „Tankrabatt“ gegolten hatte. Heizöl (minus 31,6 Prozent), Fernwärme (minus 6,9 Prozent) sowie Brennholz und Holzpellets (minus 0,9 Prozent) waren im August 2023 günstiger als im August 2022.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im August 2023 in Hessen um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Preise für Nahrungsmittel

Die Nahrungsmittelpreise sanken im August 2023 gegenüber Juli 2023 um 0,7 Prozent. Gemüse kostete 2,5 Prozent weniger als im Vormonat. Für Obst (minus 2,4 Prozent) und Molkereiprodukte (minus 0,8 Prozent) konnten ebenso Preisrückgänge gegenüber dem Vormonat verzeichnet werden, darunter sanken die Preise für Milch um 1,7 Prozent. Auch Fleisch und Fleischwaren (minus 0,2 Prozent) waren günstiger als im Juli 2023, ebenso Speisefette und -öle (minus 0,1 Prozent), darunter Butter (minus 2,1 Prozent). Die Preise für Brot und Getreideerzeugnisse stiegen gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozent.

Gegenüber August 2022 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im August 2023 um 8,5 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Brot und Getreideerzeugnisse (plus 14,3 Prozent) sowie Gemüse (plus 12,2 Prozent). Molkereiprodukte verteuerten sich insgesamt um 7,0 Prozent, wobei die Preise für Milch jedoch um 3,5 Prozent sanken. Auch Obst (plus 7,0 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 5,5 Prozent) kosteten mehr als im Vorjahresmonat. Günstiger waren dagegen Speisefette und -öle (minus 12,0 Prozent), darunter sanken die Preise für Butter um 26,0 Prozent.

Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im August 2023 in Hessen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,1 Prozent.

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt stiegen im August 2023 gegenüber Juli 2023 um 0,2 Prozent und gegenüber August 2022 um 6,8 Prozent. Überdurchschnittlich verteuerten sich im Vergleich zum Vorjahresmonat die Verbrauchsgüter (plus 8,6 Prozent). Zu diesen zählen neben den Energieprodukten und den Nahrungsmitteln unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (plus 8,8 Prozent) und Tabakwaren (plus 8,6 Prozent).

Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im August 2023 um 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Teurer als im August 2022 waren beispielsweise Personenkraftwagen (plus 7,5 Prozent) sowie Möbel und Leuchten (plus 4,1 Prozent). Haushaltsgroßgeräte (plus 3,7 Prozent) sowie Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 2,7 Prozent) kosteten ebenfalls mehr als im August 2022. Für Bekleidungsartikel mussten Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,5 Prozent höhere Preise zahlen. Günstiger als im August 2022 waren zum Beispiel Fernsehgeräte (minus 7,7 Prozent), Computer (minus 6,4 Prozent) und Mobiltelefone (minus 2,5 Prozent).

Preise für Dienstleistungen

Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im August 2023 auf demselben Niveau wie im Vormonat und um 6,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs hat das Deutschlandticket („49-Euro-Ticket“) grundsätzlich einen inflationsdämpfenden Effekt. Im August 2022 waren allerdings mit dem im vergangenen Jahr befristet eingeführten Neun-Euro-Ticket noch deutlich günstigere Tickets angeboten worden. Im Vergleich zu diesen niedrigen Preisen im August 2022 liegen die aktuellen Preise daher auf einem erheblich höheren Niveau (Basiseffekt). Letztlich waren Verbundfahrkarten im August 2023 durchschnittlich fast doppelt so teuer (plus 95,4 Prozent) wie im Vorjahresmonat und wirkten damit inflationstreibend.

Die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen verteuerte sich im Vergleich zum August 2022 um 8,0 Prozent. Für Pauschalreisen (plus 10,7 Prozent), Gaststättendienstleistungen (plus 7,8 Prozent) und Übernachtungen (plus 2,9 Prozent) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso merklich höhere Preise. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen kosteten 11,3 Prozent mehr als im August 2022. Telekommunikationsdienstleistungen waren um 0,6 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im August 2023 um 0,1 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum August 2022 stiegen die Nettokaltmieten um 2,5 Prozent.

Hinweis

Im Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. Gemäß diesen Energiepreisbremsen wird jeweils ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs auf einen Referenzpreis gedeckelt (Erdgas: 12 Cent pro Kilowattstunde, Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde, Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde). Für den restlichen Verbrauch muss der vertragliche Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen wirken sich ab Januar 2023 auf die Verbraucherpreise aus, sofern die vertraglichen Arbeitspreise für Erdgas, Fernwärme und Strom oberhalb des jeweiligen Referenzpreises liegen.

Am 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket (kurz: „D-Ticket“ oder „49-Euro-Ticket“) eingeführt worden. Wie schon das „Neun-Euro-Ticket“ im Sommer 2022 soll auch das Deutschlandticket die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es einen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Für 49 Euro im Monat können Bürgerinnen und Bürger mit dem Deutschlandticket den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet nutzen.

Der Bundesgesetzgeber hatte im Mai 2022 angesichts der stark gestiegenen Energiepreise ein zweites sogenanntes Entlastungspaket beschlossen. Dieses umfasste für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 ein stark vergünstigtes Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für 9 Euro pro Monat („Neun-Euro-Ticket“) und die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“): Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter. Händlerinnen und Händler waren nicht gesetzlich verpflichtet, die niedrigere Energiesteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.

Der Basiseffekt beschreibt den Einfluss des vergleichbaren Bezugszeitpunkts (Basis) auf die aktuelle Preisentwicklung. Der Basiseffekt spielt vor allem bei der Interpretation von Veränderungsraten eine Rolle. Die Höhe der monatlichen Inflationsrate hängt nicht nur von der aktuellen Preisentwicklung ab, sondern auch von der Entwicklung des Preisniveaus im Vorjahr. Gab es in der vergleichbaren Vorjahresperiode einen (starken) Rückgang des Preisniveaus, so wird die aktuelle Inflationsrate tendenziell höher ausfallen.


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