VdK fordert Umdenken in der Wohnungsbaupolitik

Hessen
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Mit Sorge blickt der VdK auf die Entwicklung der Wohnungsbaupolitik.



Dem hessischen Wirtschaftsministerium zufolge waren 2022 etwa 82.000 Sozialwohnungen verfügbar und damit über 1.600 mehr als 2021. „Dass das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes gestoppt werden konnte, ist kein Signal der Entwarnung“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann. „Vor zehn Jahren gab es noch 120.000 Sozialwohnungen in Hessen.“

Zudem offenbart eine Studie des Pestel-Instituts ein riesiges Defizit: Demnach haben etwa 800.000 hessische Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Hinzu kommt, dass bei zugleich hohem Bedarf an Sozialwohnungen nach Berechnungen des ifo Instituts die aktuelle Verteuerung der Finanzierung von Bauvorhaben und von Bauleistungen bundesweit für einen drastischen Rückgang beim Wohnungsbau sorgen.

„Wohnraum muss auch für Alleinerziehende, Rentner und Rentnerinnen sowie Menschen mit Einschränkungen bezahlbar sein“, so Weimann. In diesem Sinne appelliert der VdK vor der anstehenden Landtagswahl an die künftige Landesregierung, den sozialen Wohnungsbau durch eine verstärkte Förderung intensiv voranzutreiben. Zudem setzt sich der Sozialverband für eine dauerhafte Sozialbindung ein, um breite Bevölkerungsschichten mit erschwinglichen Wohnungen versorgen zu können.

Auch bei barrierefreiem Wohnraum sieht der VdK großen Nachholbedarf. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ist die Versorgung mit barrierereduzierten Wohnungen, mit Ausnahme von Thüringen, in keinem anderen Bundesland so schlecht wie in Hessen. Für nur ein Fünftel der mehr als 220.000 Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Mitgliedern gibt es eine barrierereduzierte Wohnung.

„Angesichts dieser deprimierenden Bestandsaufnahme sowie der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen fordern wir von der künftigen Landesregierung rasche und entschiedene Schritte“, sagt Paul Weimann. „Die Hessische Bauordnung muss reformiert und die Fördermittel für den barrierefreien Umbau müssen aufgestockt werden.“

Konkret setzt sich der VdK dafür ein, den § 54 der Landesbauordnung so zu ändern, dass Neubauten grundsätzlich barrierefrei errichtet werden, und die Verpflichtung zum Bau rollstuhlgerechter Wohnungen wieder einzuführen. Zusätzlich solle die künftige Landesregierung die im Doppelhaushalt 2023/24 für den barrierefreien Umbau vorgesehenen Fördermittel in Höhe von drei Millionen Euro deutlich erhöhen und in der Öffentlichkeit dafür werben, diese Mittel zu beantragen.


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