Neu-Isenburg: Ladendiebe kamen in Justizvollzugsanstalt

Hessen
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Mit gefüllten Tüten, jedoch offenbar ohne die darin befindlichen alkoholischen Getränke bezahlt zu haben, sollen zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren am Montagnachmittag einen Supermarkt in der St. Florian-Straße (einstellige Hausnummern) in Neu-Isenburg verlassen haben.



Aufgrund eines akustischen Signals, welches beim Verlassen des Marktes ertönte, wurde ein Mitarbeiter auf den Diebstahl aufmerksam. Er verfolgte das Duo, während zeitgleich die Polizei alarmiert wurde. Im Rahmen der Fahndung, es lagen zu diesem Zeitpunkt bereits sehr gute Personenbeschreibungen vor, konnten die beiden mutmaßlichen Ladendiebe vorläufig festgenommen werden.

Auf der Wache konnte die Identität der beiden Männer mittels des sogenannten Fast-ID-Verfahrens festgestellt werden. Hierbei können digital aufgenommene Fingerabdrücke recherchiert werden und somit eine zuverlässige, biometrisch basierte Personenidentifizierung erfolgen. Die beiden Tatverdächtigen hatten jeweils einen offenen Haftbefehl und waren zur Festnahme ausgeschrieben. Zudem war das Duo von diversen Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Eine Aufenthaltsermittlung, in diesem Fall lagen insgesamt zehn Vorgänge vor, dient der Gewinnung von Erkenntnissen zu einem aktuellen Aufenthaltsort der jeweiligen Person. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung auf der Dienststelle kamen die Tatverdächtigen aufgrund der bestehenden Haftbefehle in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt. Die weiteren Ermittlungen dauern indes an.


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