Herdenschutz nicht Aufgabe der Jäger*innen

Hessen
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Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe in der Rhön am 08.11.2023 gestoppt, weil sie rechtswidrig sei.



Der NABU begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Kassel, die Abschussgenehmigung der zwei Wölfe in der Rhön zu stoppen. Sie mache deutlich, dass Tierhalter*innen bessere Schutzmaßnahmen für Weidetiere ergreifen müssen und nicht darauf setzen können, dass Wölfe bei einem Übergriff auf Schafe einfach geschossen werden. Nun müsse es also darum gehen, den Herdenschutz vor Ort schnell zu verbessern. „Wir brauchen einen solidarischen Herdenschutz, denn nur wenn alle Tierhalter*innen mitmachen, lernt der Wolf nicht, Zäune zu überspringen“, so Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Das Land solle den Tierhalter*innen helfen, in dem es, den erweiterten Herdenschutz mit 120 cm hohen Zäunen höher, nämlich zu 100%, fördere. Auch müsse es für die Koordination bei der Ansprache und Aufklärung der Tierhalter*innen sorgen, sowie für die Umsetzungskontrolle.

Herdenschutz sei eine Gemeinschaftsaufgabe, die über die Eigenverantwortung des Einzelnen weit hinausreiche. Mehr zu den Forderungen des NABU Hessen zum solidarischen Herdenschutz.

 


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