Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Dienstag die Einstufung der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) für zulässig erklärt. Die AfD hatte sich gegen diese Einstufung gerichtlich gewehrt. In einer anderen Frage hat das Verwaltungsgericht der AfD Recht gegeben: Die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall durch das Innenministerium und das LfV war unzulässig.



Außerdem hatte die AfD Beschwerde dagegen eingelegt, dass Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sich öffentlich zu der Einstufung geäußert hat. Hier hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Eilverfahren gegen den Antrag der AfD entschieden, weil es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele. Die Entscheidung in der Hauptsache vor dem Staatsgerichtshof steht noch aus. Die AfD kündigt in allen drei Eilverfahren Beschwerde an.

Dazu Robert Lambrou und Andreas Lichert, Landessprecher der AfD Hessen: „Wir haben die Beschlüsse und Belege gelesen und bleiben inhaltlich und politisch bei der Einschätzung, dass die AfD Hessen zu Unrecht als Verdachtsfall durch das LfV eingestuft wird. Wir werden gegen alle drei Beschlüsse der am Dienstag entschiedenen Eilverfahren Beschwerde einlegen. Klar ist jetzt: Die Einstufung hätte nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen, dafür bestand keine Rechtsgrundlage. Wir fragen uns, warum es dennoch ein Jahr vor der Hessenwahl passiert ist. Aus unserer Sicht war es politisch motiviert.“

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de