Bauvorhaben: Hilfe für Kommunen im Klimawandel

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Der Klimawandel beschäftigt immer häufiger die Kommunen: Hitzewellen, vermehrte Trockenperioden, Starkregenereignisse und Stürme erfordern es, die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels beim Bauen zu berücksichtigen.



Das bedeutet: Maßnahmen zur Klimaanpassung sollten umgesetzt werden, etwa mehr Bepflanzung, weniger versiegelte Flächen, mehr Schatten. Besonders notwendig sind diese Maßnahmen in verdichteten Innenstädten oder Ortskernen, in denen die sommerliche Hitze und die hohe Versiegelung bei Starkregenfällen großes Schadenspotenzial haben. Damit Hessens Kommunen auch in Zukunft lebenswerte Orte bleiben, ist das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, aber auch rechtliche Vorgaben sind notwendig, um Städte und Gemeinden klimafit zu gestalten. In neuen Bebauungsplänen hat die Anpassung an den Klimawandel schon Einzug gehalten. Sollen Anforderungen zur Klimaanpassung für eine gesamte Stadt oder bestimmte Stadt-/Ortsteile gestellt werden, eignet sich hierfür eine Gestaltungssatzung auf Grundlage der hessischen Bauordnung. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt kann eine solche auch als Begrünungs-, Klima- oder Freiraumsatzung bezeichnet werden.

Die Stadt Frankfurt hat sich dieser Aufgabe gestellt und eine Gestaltungssatzung ‚Freiraum und Klima‘ beschlossen. „Von der ersten Idee bis zum Inkrafttreten der Gestaltungssatzung ‚Freiraum und Klima‘ im Mai 2023 hat es zahlreiche fachliche und politische Abstimmungsrunden gegeben. Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein und es freut mich, dass Frankfurt als erste hessische Kommune eine solche Gestaltungssatzung ‚Freiraum und Klima‘ beschlossen hat und somit Vorreiter ist“, sagt Rosemarie Heilig, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. Ziel ist es nun, dass die hessischen Kommunen von dem Wissen profitieren, das die Beteiligten bei der Erarbeitung der Satzung erworben haben. Daher wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit dem Fachzentrum Klimawandel und Anpassung sowie der Stadt Frankfurt am Main der Praxisleitfaden ‚Kommunale Gestaltungssatzung zur Klimaanpassung im Siedlungsbereich‘ erarbeitet. „Es ist ein Lob an die Arbeit aller Beteiligten, dass sich so viele Teile unserer Satzung im Praxisleitfaden wiederfinden“, so Rosemarie Heilig.

„Das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im HLNUG stellt bereits einige praxisorientierte Handlungshilfen für Kommunen zur Anpassung an den Klimawandel bereit. Mit dem Praxisleitfaden ist es gelungen, das Wissen und die Erfahrungen der Stadt Frankfurt für alle Kommunen Hessens in einer neuen Handlungshilfe zu bündeln und wichtige rechtliche Informationen und Hintergründe für die Kommunen aufzuarbeiten“, berichtet der Präsident des HLNUG Prof. Dr. Thomas Schmid.

In dem knapp 70 Seiten umfassenden Werk werden der Aufbau einer Gestaltungssatzung erklärt sowie der Verwaltungsablauf, das Vorgehen anderer Städte und Gemeinden sowie mehrere Beispiele aus der Praxis inklusive deren Satzungsformulierungen präsentiert. „Dieser Leitfaden soll auch andere hessische Städte und Gemeinden dabei unterstützen, eine solche Satzung zu erarbeiten, denn davon profitieren wir alle: Wir sind besser auf Hitzewellen und andere Extremwetterereignisse vorbereitet, verbessern die Luftqualität und fördern die Artenvielfalt“, sind sich Prof. Dr. Thomas Schmid und die Frankfurter Klimadezernentin, Rosemarie Heilig, einig.

„Wir müssen unsere Städte klimagerecht umgestalten. Wenn wir Häuser umbauen, müssen auch neue Bäume gepflanzt werden, Flächen entsiegelt sowie Dächer und Fassaden begrünt werden. Das trägt auch dazu bei, dass die Grünflächen verbessert werden und damit die Aufenthaltsqualität steigt“, erläutert der Frankfurter Planungsdezernent Marcus Gwechenberger. „Wichtig ist zu beachten, dass eine solche Gestaltungssatzung keine Maßnahmen für bereits bestehende Grundstücke und Bauten fordern kann – sie greift nur bei Neubauten und wesentlichen Umbaumaßnahmen“, ergänzt die Leiterin der Frankfurter Bauaufsicht Simone Zapke.

Dieser Hinweis und viele weitere wurden eigens in einem Kapitel zum rechtlichen Hintergrund einer Satzung, im Rahmen eines Auftrags vom Informationsdienst für Umweltrecht (IDUR e.V.), zusammengefasst. Damit soll den Kommunen ein ganzheitlicher Überblick und mehr rechtliche Sicherheit gegeben werden.

Zu den praktischen Anpassungsmaßnahmen im Leitfaden zählen beispielsweise die Begrünung und Beschattung von Gebäuden und Freiflächen, die Begrenzung der Flächenversiegelung und die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten als Vorsorge für Starkregen und Trockenperioden. Hans-Georg Dannert, Leiter des Frankfurter Klimareferats, erklärt: „Frankfurt hat sich unter anderem dafür entschieden, dass Grundstücksfreiflächen vom Grundsatz her unversiegelt und begrünt sein sollen, auf mindestens zehn Prozent der Flächen standortgerechte Sträucher gepflanzt werden, Kinderspielplätze teilweise Schatten bieten müssen, Flächen mit Müllbehältern einzugrünen sind und Dächer eine Bepflanzung benötigen. Eine Kombination von Dachbegrünungen mit Solaranlagen ist möglich und sinnvoll.“


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de