Energiekostenhilfe: 117.000 Euro für Tierschutzvereine und Tierheime

Hessen
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Die gestiegenen Energiepreise stellen auch Tierschutzvereine und Tierheime vor große Herausforderungen.



Insbesondere die Haltung von Tierarten mit speziellen Temperaturbedingungen ist teuer. Um die gestiegenen Energiemehrkosten zu stemmen, stellt die Hessische Landesregierung seit 1. März 2023 allen hessischen, gemeinnützigen Vereine eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung. „Gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime leisten eine unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in unserer Gesellschaft. Allein in diesem Jahr konnten wir bei den Mehrausgaben durch gestiegene Energiepreise 19 hessischen Tierschutzvereinen Hilfen von mehr als 117.000 Euro bewilligen. Das zeigt den Bedarf gerade in diesem Bereich“, betonte Staatsministerin Priska Hinz. Zuletzt hat der Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung 1841 e.V. rund 32.000 Euro als Unterstützung bekommen – eine besonders hohe Summe, denn normalerweise ist die Energiekostenhilfe auf 5.000 Euro begrenzt. In Härtefällen können aber auch höhere Beträge bewilligt werden. 

Unterstützung für gemeinnützige Vereine noch bis Mitte 2024 möglich

Auch weiterhin und im nächsten Jahr können Anträge gestellt werden, denn das Landesprogramm läuft noch bis Mitte 2024. Mit der Unterstützungsleistung können die Mehrausgaben im Energiebereich, die die Vereine stark belastet haben, gemildert werden. Maßgebend sind hier die Mehraufwendungen gegenüber dem Jahr 2019, das als letztes Vor-Corona-Jahr als Basis für die Berechnung dient. Geltend gemacht werden können gestiegene Aufwendungen bei Strom, Gas, Fernwärme oder sonstigen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets. Für eventuelle Mehrausgaben im Jahr 2023 können im kommenden Jahr erneut Anträge gestellt werden.

Online-Antrag

Für Anträge steht ein zentraler Online-Antrag zur Verfügung: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe 

Hier sind auch Informationen und FAQs zur Energiekostenhilfe hinterlegt. Bei der Antragsstellung sollte die Liste der Zuständigkeiten berücksichtigt werden, sodass der Antrag beim richtigen Ressort gestellt wird. Das Hessische Umweltministerium ist für Tierschutzinitiativen der Ansprechpartner und außerdem auch für Vereine aus den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Ernährung.


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