Mühlheim: U-Haft nach gemeinschaftlichem Ladendiebstahl

Hessen
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Nach einem gemeinschaftlichen Ladendiebstahl am Freitagmorgen in der Ulmenstraße in Mühlheim nahmen Polizeibeamte zwei Männer im Alter von 40 und 41 Jahren vorläufig fest.



Die polizeibekannten Tatverdächtigen, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, kamen letztendlich in eine Justizvollzugsanstalt. Bei der Durchsuchung der beiden Beschuldigten gegen 4 Uhr fanden die Beamten neben dem Diebesgut, dessen Gesamtwert rund 520 Euro betrug, auch zwei fremde Debitkarten auf; diese wurden entsprechend sichergestellt.

Im Rahmen der polizeilichen Erstmaßnahmen konnten die Ordnungshüter eruieren, dass gegen den 40-Jährigen ein Vollstreckungs- sowie ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen des Verdachts eines Diebstahls vorlag. Die beiden Tatverdächtigen wurden zudem erst vor wenigen Wochen aus der Haft entlassen.

Noch am selbigen Tag wurden die beiden mutmaßlichen Ladendiebe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenbach einer Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Offenbach vorgeführt, welche in beiden Fällen Untersuchungshaftbefehl erließ. Im Anschluss an die Vorführung wurden die beiden Männer in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.


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