Damit hat das Land die Modernisierungsmaßnahmen der Warnsysteme in hessischen Städten und Gemeinden weiter fortgesetzt und gestärkt damit eine bedeutende Säule des Bevölkerungsschutzes. Hinzu kommen weitere rund 300.000 Euro an Bundesmitteln, die über das hessische Förderprogramm an die Kommunen weitergegeben werden.
„Die Bürgerinnen und Bürger werden bereits heute umfassend und schnell vor Gefahren gewarnt, beispielsweise über die App hessenWARN, Onlinenachrichtendienste, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen oder auch Sirenen. Diese Warnmittel sind besonders wichtig, um auch jene Menschen zu erreichen, die möglicherweise keinen Zugang zu digitalen Warnsystemen wie Mobiltelefonen oder anderen Kommunikationsgeräten haben. Für die Kommunen ist es von besonderer Bedeutung, über wirksame Warnsysteme zu verfügen, die im Ernstfall schnell und effektiv eingesetzt werden können. Um die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe weiterhin finanziell zu unterstützen, haben wir ein Sonderförderprogramm ‚Sirenen in Hessen‘ gestartet. Dies trägt dazu bei, die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung bei möglichen Gefahrensituationen zu stärken und ist deshalb für die Landesregierung von großer Bedeutung“, so Innenminister Peter Beuth.
Mit den Landes- und Bundesmitteln werden die Neuerrichtung elektronischer Sirenen in Mast- oder Dachmontage sowie die Umrüstung bestehender Sirenen auf moderne elektronische Sirenen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, gefördert.
Wichtiger Faktor im Warnmittelmix des Landes
Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Sie besitzen als Warnmittel der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert und sind aufgrund ihres Weckeffekts und des Umstandes, dass sie nicht wie beispielsweise eine Warnapp weggelegt oder abgeschaltet werden können, ein wichtiger Faktor im Warnmittelmix des Landes Hessen.
Eine Sirene ist laut und dadurch innerhalb eines größeren Bereichs zu hören. Durch die charakteristischen Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen (Rundfunk, Warn-Apps, Webseiten etc.) über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren.
Hessen verfügt dabei mit der hessenWARN-App um ein zusätzliches landeseigenes Warninstrument, das zuverlässig und flächendeckend über verschiedene Gefahrenlagen informiert. Das System, das in Hessen inklusive der Vorgänger-App „KatWARN“ aktuell von rund 785.000 Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird, bietet Gefahren- und Katastrophenwarnungen verschiedener Behörden aus einer Hand, z.B. sind auch die Feuerwehren, Polizei sowie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie an hessenWARN beteiligt.
Jede Einzelmaßnahme wird mit 5.000 Euro gefördert. Für die folgenden 467 Maßnahmen wurden die Förderbescheide mit einer Gesamtsumme von mehr als 2,3 Millionen Euro an die Kommunen versendet:
Landkreis Bergstraße
Insgesamt erhielten acht Kommunen 36 Zuwendungen in Gesamthöhe von 180.000 Euro:
Viernheim
65.000 Euro
Birkenau
35.000 Euro
Neckarsteinach
30.000 Euro
Gorxheimtal
20.000 Euro
Zwingenberg
15.000 Euro
Einhausen
5.000 Euro
Lampertheim
5.000 Euro
Lindenfels
5.000 Euro
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Insgesamt erhielten zwei Kommunen zwei Zuwendungen in Gesamthöhe von 10.000 Euro:
Modautal
5.000 Euro
Reinheim
5.000 Euro
Landkreis Fulda
Insgesamt erhielten fünf Kommunen elf Zuwendungen in Gesamthöhe von 55.000 Euro:
Eichenzell
15.000 Euro
Kalbach
15.000 Euro
Fulda
10.000 Euro
Hofbieber
10.000 Euro
Großenlüder
5.000 Euro
Landkreis Gießen
Insgesamt erhielten vier Kommunen 24 Zuwendungen in Gesamthöhe von 120.000 Euro:
Buseck
45.000 Euro
Pohlheim
40.000 Euro
Rabenau
30.000 Euro
Reiskirchen
5.000 Euro
Landkreis Groß-Gerau
Insgesamt erhielten drei Kommunen sieben Zuwendungen in Gesamthöhe von 35.000 Euro:
Trebur
25.000 Euro
Gernsheim
5.000 Euro
Raunheim
5.000 Euro
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Insgesamt erhielten zwei Kommunen zwei Zuwendungen in Gesamthöhe von 10.000 Euro:
Bebra
5.000 Euro
Breitenbach a.H.
5.000 Euro
Hochtaunuskreis
Insgesamt erhielten fünf Kommunen neun Zuwendungen in Gesamthöhe von 45.000 Euro:
Friedrichsdorf
15.000 Euro
Oberursel
15.000 Euro
Kronberg
5.000 Euro
Steinbach
5.000 Euro
Weilrod
5.000 Euro
Stadt Kassel
30.000 Euro
Landkreis Kassel
Insgesamt erhielten neun Kommunen 37 Zuwendungen in Gesamthöhe von 185.000 Euro:
Vellmar
40.000 Euro
Lohfelden
35.000 Euro
Trendelburg
30.000 Euro
Wolfhagen
25.000 Euro
Bad Karlshafen
15.000 Euro
Söhrewald
15.000 Euro
Fuldatal
10.000 Euro
Hofgeismar
5.000 Euro
Liebenau
10.000 Euro
Lahn-Dill-Kreis
Insgesamt erhielten zehn Kommunen 93 Zuwendungen in Gesamthöhe von 465.000 Euro:
Wetzlar
105.000 Euro
Haiger
95.000 Euro
Dillenburg
65.000 Euro
Ehringshausen
55.000 Euro
Greifenstein
30.000 Euro
Dietzhölztal
25.000 Euro
Hüttenberg
25.000 Euro
Solms
25.000 Euro
Braunfels
20.000 Euro
Herborn
20.000 Euro
Landkreis Limburg-Weilburg
Insgesamt erhielten vier Kommunen 28 Zuwendungen in Gesamthöhe von 140.000 Euro:
Limburg a. d. Lahn
105.000 Euro
Selters (Taunus)
20.000 Euro
Bad Camberg
10.000 Euro
Elbtal
5.000 Euro
Main-Kinzig-Kreis
Insgesamt erhielten neun Kommunen 41 Zuwendungen in Gesamthöhe von 205.000 Euro:
Nidderau
50.000 Euro
Steinau an der Straße
40.000 Euro
Flörsbachtal
25.000
Bad Soden-Salmünster
20.000 Euro
Brachtal
20.000 Euro
Langenselbold
15.000 Euro
Rodenbach
15.000 Euro
Schlüchtern
15.000 Euro
Gelnhausen
5.000 Euro
Main-Taunus-Kreis
Insgesamt erhielten zwei Kommunen sechs Zuwendungen in Gesamthöhe von 30.000 Euro:
Hattersheim am Main
20.000 Euro
Kelkheim (Taunus)
10.000 Euro
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Insgesamt erhielten drei Kommunen elf Zuwendungen in Gesamthöhe von 55.000 Euro:
Fronhausen
30.000 Euro
Ebsdorfergrund
15.000 Euro
Stadtallendorf
10.000 Euro
Odenwaldkreis
Insgesamt erhielten vier Kommunen 17 Zuwendungen in Gesamthöhe von 85.000 Euro:
Oberzent
35.000 Euro
Brombachtal
30.000 Euro
Lützelbach
15.000 Euro
Mossautal
5.000 Euro
Landkreis Offenbach
Insgesamt erhielten drei Kommunen zwölf Zuwendungen in Gesamthöhe von 60.000 Euro:
Rödermark
40.000 Euro
Dietzenbach
10.000 Euro
Heusenstamm
10.000 Euro
Rheingau-Taunus-Kreis
Insgesamt erhielten fünf Kommunen 24 Zuwendungen in Gesamthöhe von 120.000 Euro:
Heidenrod
70.000 Euro
Eltville an Rhein
15.000 Euro
Niedernhausen
15.000 Euro
Taunusstein
10.000 Euro
Waldems
10.000 Euro
Schwalm-Eder-Kreis
Insgesamt erhielten acht Kommunen 26 Zuwendungen in Gesamthöhe von 130.000 Euro:
Melsungen
50.000 Euro
Bad Zwesten
25.000 Euro
Niedenstein
25.000 Euro
Neukirchen
10.000 Euro
Homberg (Efze)
5.000 Euro
Knüllwald
5.000 Euro
Schrecksbach
5.000 Euro
Willingshausen
5.000 Euro
Vogelsbergkreis
Insgesamt erhielten fünf Kommunen 26 Zuwendungen in Gesamthöhe von 130.000 Euro:
Freiensteinau
60.000 Euro
Schwalmtal
30.000 Euro
Lauterbach
25.000 Euro
Grebenau
10.000 Euro
Herbstein
5.000 Euro
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Insgesamt erhielten vier Kommunen 14 Zuwendungen in Gesamthöhe von 70.000 Euro:
Volkmarsen
40.000 Euro
Battenberg
20.000 Euro
Haina (Kloster)
5.000 Euro
Lichtenfels
5.000 Euro
Werra-Meißner-Kreis
Insgesamt erhielten drei Kommunen drei Zuwendungen in Gesamthöhe von 15.000 Euro:
Herleshausen
5.000 Euro
Hessisch Lichtenau
5.000 Euro
Witzenhausen
5.000 Euro
Wetteraukreis
Insgesamt erhielten sieben Kommunen 29 Zuwendungen in Gesamthöhe von 145.000 Euro:
Butzbach
85.000 Euro
Karben
25.000 Euro
Friedberg (Hessen)
10.000 Euro
Wöllstadt
10.000 Euro
Gedern
5.000 Euro
Ober-Mörlen
5.000 Euro
Rockenberg
5.000 Euro
Landeshauptstadt Wiesbaden
15.000 Euro
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