„Freiwilliges Soziales Schuljahr Hessen“ geht in 4. Staffel

Hessen
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Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer (CDU), hat an diesem Donnerstag die vierte Staffel des Freiwilligen Sozialen Schuljahrs Hessen (FSSJH) ausgerufen.



Hessische Landkreise, kreisfreie Städte und Freiwilligenagenturen können sich ab sofort bis zum 28. Februar 2024 für das Förderprogramm bewerben. „Rund 550 Schülerinnen und Schüler haben sich in Hessen bislang für ein Freiwilliges Soziales Schuljahr entschieden. Diese Zahl bestätigt unsere Ehrenamtsstudie, wonach das Engagement junger Menschen in unserem Land überdurchschnittlich hoch ist. Und es zeigt: Wir sind mit unseren Maßnahmen auf einem guten Weg, das freut uns natürlich sehr“, sagte der Staatsminister und ergänzte: „Ob bei der Tafel, der Hausaufgabenhilfe oder im Sportverein – beim FSSJH kann man sich dort engagieren, wo man es für sinnvoll hält. Junge Menschen erhalten dadurch berufliche Einblicke und haben die Gelegenheit, persönliche Kompetenzen zu stärken. Ein FSSJH lohnt sich also in vielerlei Hinsicht.“

Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, die sich für ein FSSJH entscheiden, engagieren sich ein Schuljahr lang in ihrer Freizeit mit mindestens zwei Stunden pro Woche in einer selbst gewählten Einsatzstelle im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Zum Abschluss erhalten alle ein qualifiziertes Zeugnis, das die ehrenamtliche Tätigkeit und ihre persönlichen Kompetenzen, Lernerfahrungen und Stärken nachweist. „Ein Freiwilliges Soziales Schuljahr wird niemand so schnell vergessen. Ehrenamtliches Engagement erfordert persönlichen Einsatz, es gibt einem aber auch ganz viel zurück. Diejenigen, die sich für ein FSSJH entscheiden, berichten von Erfahrungen, die sie ein Leben lang prägen werden. Die Resonanz ist durchweg positiv“, sagte der Staatsminister. „Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass junge Menschen schon früh lernen, sich für die Gesellschaft einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Ein FSSJH bietet dafür eine hervorragende Möglichkeit“, so der Chef der Staatskanzlei abschließend.

Die Landesregierung unterstützt die Einführung des FSSJH seitens der Landkreise, kreisfreien Städte und Freiwilligenagenturen für den Zeitraum von drei Jahren mit insgesamt bis zu 75.000 Euro.

Details zum Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme

Bewerbungen für das Programm nimmt die Hessische Staatskanzlei per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.


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