Hessen: Besatzung von Rettungswagen in Fulda angegriffen

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Der Polizei Fulda gelang am Samstagabend (03.02.) die Festnahme eines 31-jährigen Mannes, nachdem dieser unter anderem die Besatzung eines Rettungswagens angegriffen hatte. Gegen 19.30 Uhr meldeten sich Rettungsdienstmitarbeiter, die gerade bei einem Einsatz in der Moselstraße waren, bei der Polizei und baten dringend um Unterstützung. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte dort eine zunächst unbekannte männliche Person in einen Rettungswagen geschaut, während die Besatzung im Inneren einen Patienten behandelte.



Der Mann wurde angesprochen, woraufhin er einen Rettungssanitäter sofort beleidigte, verbal bedrohte und nach ihm trat. Glücklicherweise verfehlte der Tritt den Sanitäter, welcher sich sodann in das Fahrzeug flüchtete. Anschließend beschädigte der Mann den Rettungswagen, ein Funkgerät und stahl Arbeitsmaterial.

Noch bevor die Polizeistreife in der Moselstraße eintraf, flüchtete der 31-Jährige in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief zunächst ohne Erfolg. Gegen 20.25 Uhr erreichte die Polizei dann ein weiterer Notruf aus der Adalbert-Stifter-Straße. Dort randalierte nach derzeitigen Erkenntnissen eine männliche Person vor einem Haus. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Täter um den gesuchten 31-Jährigen handelte. Der Mann schlug mit einer zuvor aus dem Rettungswagen gestohlenen Taschenlampe gegen ein Fenster und beleidigte und bedrohte den Bewohner. Danach verließ der Mann den Tatort, noch bevor die Polizei vor Ort eintraf. Im Zuge der Ermittlungen hatten sich mittlerweile Hinweise zur Identität und zum Aufenthaltsort des 31-Jährigen ergeben. Beamte trafen ihn kurze Zeit später in einer Wohnung in Fulda an und nahmen den zunächst unkooperativen 31-Jährigen nach der Androhung eines DEIG-Einsatzes (Distanzelektroimpulsgeräts) widerstandslos fest. Er wurde im Anschluss aufgrund seines offensichtlichen psychischen Ausnahmezustands in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert.

Die Polizei Fulda ermittelt nun wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen, der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, der Beleidigung, der Bedrohung und des Diebstahls gegen den Mann.


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