Die Umsetzung des Bundesprogramms erfolgte für das Land Hessen durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt: Das RP hat die Aufgaben der Bewilligungsbehörde und der Koordination übernommen, Mitarbeitende verschiedener hessischer Landesbehörden waren in die Bearbeitung der Fälle eingebunden.

Im Antragszeitraum sind fast 35.000 Anträge eingegangen, von denen bis auf wenige Einzelfälle alle zum Jahresende bearbeitet wurden. In der Zwischenzeit sind auch die letzten Bescheide ergangen. Bewilligt wurden insgesamt 12,5 Millionen Euro.

Hintergrund: Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022 und die daraus resultierende Energiekrise hatten auch private Haushalte, die im Jahr 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Bund und Länder haben sich deshalb auf eine Härtefallregelung zur Entlastung der Privathaushalte bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (zum Beispiel Pellets, Heizöl oder Flüssiggas) verständigt.


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