Jetzt müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen, dann ist der Weg frei für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Für NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ein guter Anfang: “Das Nature Restoration Law ist ein wichtiger Schritt in Richtung ökologischer Sicherheit. Weitere müssen folgen. Von Ursula von der Leyens Versprechen eines starken Green Deals ist am Ende immerhin dies übriggeblieben. In Zukunft wird es immer wichtiger sein, den Gedanken des Bewahrens als einen Fixstern für unsere Lebensbedingungen zu betrachten. Nicht alles, was jetzt aus wirtschaftlichen Gründen zerstört wird, kann wieder ‘repariert’ werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass auch kommende Generationen ein Anrecht auf eine intakte natürliche Umwelt haben.“

Auch der NABU Hessen freut sich über die Entscheidung des EU-Parlaments. „Der jahrzehntelange Rückgang vieler Arten kann nur aufgehalten werden, wenn neue Lebensräume geschaffen werden“, so der hessische Landesvorsitzende Maik Sommerhage. Wichtig ist dabei, dass Maßnahmen innerhalb von europäischen Schutzgebieten umgesetzt werden, aber auch außerhalb. In Hessen liegt zum Beispiel ein Konzept zur Förderung windkraftsensibler Arten wie Schwarzstorch oder Rotmilan vor, mit 9 Maßnahmengebieten. Bisher sei dort aber noch nichts renaturiert worden, so Sommerhage. Innerhalb von EU-Schutzgebieten sei es sehr wichtig, künftig Entwicklungsflächen für die Wiederherstellung von Natur schnell zu definieren. Denn mit dem Ausbau erneuerbarer Energien (z. B. Freiflächen-Photovoltaik) steigen die Begehrlichkeiten zum Bau auch in Schutzgebieten. Nur wenn die nötigen Flächen für die Wiederherstellung reserviert und offengehalten werden, sei eine Entscheidung für oder gegen solche Maßnahmen möglich, so Sommerhage.

Renaturierungen könnten laut NABU gleichzeitig dem Artenschutz und auch dem natürlichen Klimaschutz dienen. Zum Beispiel, wenn in Auen Gewässerentwicklungsstreifen angelegt würden, in denen sich Galeriewälder entwickeln können. Auch in Naturwäldern könne Kohlendioxid im Holz uralter Bäume gespeichert werden und gleichzeitig werden die Wälder dann für viele Arten wertvoller. Hier hat Hessen noch großen Nachholbedarf: In Hessen gibt es nur auf etwa 4 Prozent des Waldes eine natürliche Entwicklung. Der NABU hält dies im Klimawandel auf 15 Prozent der Waldfläche für notwendig. Denn nur dort entwickeln sich geschlossene Kronendächer, die die Wälder vor Austrocknung schützen und damit die Artenvielfalt dauerhaft bewahren.

Der NABU begrüßt auch die Ziele der EU, dass konkrete Schritte zur Verbesserung der Natur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und zur Wiederherstellung von Mooren ergriffen werden sollen. In Hessen führe die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe gemeinsam mit dem Hessischen Umweltministerium bereits ein Projekt zum Schutz von Niedermooren durch, was weiter vorangetrieben werden sollte. In der landwirtschaftlichen Fläche kann der Aufbau eines Biotopverbundes einen Beitrag zum Wiederherstellungsgesetz leisten. Dieser kann zum Beispiel aus Heckenzügen, Altgrasstreifen oder Feldgehölzen bestehen, die den Arten des Offenlandes bessere Überlebenschancen bieten.


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