Europawahl am 9. Juni 2024: 4,85 Millionen Wahlberechtigte in Hessen

Hessen
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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) ist für die Veröffentlichung und die statistische Aufbereitung der Wahlergebnisse in Hessen zuständig. Bei der Europawahl werden nach Schätzungen des HSL rund 4,85 Millionen Hessinnen und Hessen wahlberechtigt sein. Neben 4,41 Millionen Deutschen können auch 0,44 Millionen weitere Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) an der Europawahl in Hessen teilnehmen.



Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Hessen wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Hessen oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Eine Wahlteilnahme in Hessen setzt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis voraus. Um eine doppelte Stimmabgabe in Wohnsitz- und Herkunftsland zu vermeiden, findet ein Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten statt.

Bei dieser Europawahl können in Hessen etwa 100 000 junge Deutsche teilnehmen, die 16 und 17 Jahre alt sind. Das entspricht 2 Prozent aller zur Wahl aufgerufenen Hessinnen und Hessen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die größte Altersgruppe stellen Personen ab 60 Jahre mit 37 Prozent. Mit 27 Prozent machen die 25- bis 44-Jährigen den zweitgrößten Anteil unter den potenziellen Wählerinnen und Wählern aus Hessen mit deutscher Staatsbürgerschaft aus. Sie sind damit etwas stärker vertreten als die 45- bis 59-Jährigen, die 25 Prozent der Wahlberechtigten stellen. Die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen umfasst 9 Prozent.

Unter den wahlberechtigten Deutschen bei der Europawahl 2024, die in Hessen leben, sind etwas mehr Frauen (51 Prozent) als Männer (49 Prozent) vertreten. Insgesamt befinden sich unter den 4,41 Millionen wahlberechtigten Deutschen aus Hessen schätzungsweise rund 0,38 Millionen junge Menschen, die erstmals zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen sind. Zu dieser Gruppe der sogenannten Jungwählerinnen und Jungwähler zählen annähernd 0,14 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.

Wahlberechtigt zur Europawahl 2024 in Deutschland sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der im Vorfeld der Wahl zum 10. Europäischen Parlament erscheinende Statistische Bericht „Vergleichszahlen zur Europawahl 2024 in Hessen am 9. Juni 2024“ ist ab sofort verfügbar. Er enthält unter anderem Vergleichszahlen vorangegangener Wahlen. Dabei sind die Ergebnisse der Europawahl 2019 in kreisfreien Städten und Landkreisen den Zweitstimmenergebnissen der Bundestagswahl 2021 und den Landesstimmenergebnissen der Landtagswahl 2023 gegenübergestellt.

Definition Erstwählerinnen und Erstwähler: 

Zu den Erstwählerinnen und Erstwählern gehören alle Personen, die erstmals bei einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl teilnehmen dürfen. 


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