LKA: Ermittlungserfolg nach Morddrohung gegen Schiedsrichter

Hessen
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"Wenn wir wegen dir absteigen, wirst du sterben." - diese Drohung erhielt ein DFB-Schiedsrichter zu Beginn des Monats per E-Mail, nachdem er die Dritt-Liga-Partie FC Ingolstadt gegen Arminia Bielefeld gepfiffen hatte. Die sofort eingeleiteten Ermittlungen des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) im Auftrag der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führten schnell zum Erfolg: Ein 22-jähriger Mann aus Bielefeld konnte ermittelt werden; er steht im Verdacht, Verfasser der anonym versendeten Morddrohung zu sein.



Der 28-jährige Unparteiische der Fußball-Partie war in der besagten E-Mail nicht nur bedroht, sondern auch massiv beleidigt worden. Der Absender hatte ihm zudem mitgeteilt: "Wir finden dich eines Tages oder deine Kinder". Der Schiedsrichter wandte sich direkt an den DFB, der Vorfall wurde der ZIT gemeldet, die das HLKA einschaltete. Die zuständigen Ermittlerinnen und Ermittler konnten den mutmaßlichen Absender rasch ausfindig machen. Zudem wurde zeitnah die örtlich zuständige Polizei informiert, die bereits erste Maßnahmen gegen den Beschuldigten ergriffen hat. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung (§ 240 StGB) und des Verdachts der Beleidigung (§ 185 StGB) gegen den Bielefelder dauern derzeit an.

"Morddrohungen und Hassnachrichten im Netz sind das Gegenteil von Fair Play", sagt HLKA-Präsident Andreas Röhrig. "Derartige Beleidigungen und Drohungen werden nicht hingenommen, sondern konsequent verfolgt. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, den mutmaßlichen Verfasser der Zeilen schnell aus der Anonymität des Internets zu holen."

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Leiter der ZIT, ergänzt: "Gemeinsam mit dem DFB und dem HLKA wollen wir als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, Hate Speech im Netz nicht zu akzeptieren, sondern mit den Mitteln des Rechtsstaats aktiv dagegen vorzugehen. Wir hoffen stets, dass solche Ermittlungserfolge zu einer Einsicht bei den Beschuldigten führen."


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