Die Landessynode hat am Samstag, 27. April, mit großer Mehrheit ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Bereits seit 2013 hat die EKKW ein Klimaschutzkonzept, seit 2022 eine entsprechende Richtlinie; doch nun hat der Klimaschutz Gesetzesrang.

Der Klimaschutz gehöre zum kirchlichen Auftrag, heißt es in der Präambel des Gesetzes: „Dieser begründet sich aus der Verantwortung für den christlichen Glauben zur Bewahrung der Schöpfung und zur Wahrung der Lebensrechte aller Menschen der gegenwärtigen ebenso wie der künftigen Generationen.“ Ziel des Gesetzes ist, dass bis spätestens 2045 im kirchlichen Bereich eine Netto-Neutralität bei Treibhausgasen erreicht ist, also alle Emissionen, die entstehen, kompensiert werden. Dabei werden vor allem die Bereiche Gebäude, Mobilität und Beschaffung in den Blick genommen.

Zeitplan für die Gebäude

Auf Landeskirchenebene wird ein konkreter Zeitplan aufgestellt, wie der Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor verringert werden kann. Jeder Kirchenkreis stellt einen eigenen, klimafreundlichen Gebäudeplan auf. Elektrische Energie, die in kirchlichen Gebäuden genutzt wird, soll ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Wo immer es möglich ist, sollen kirchliche Gebäude mit Photovoltaik ausgerüstet werden. Auch kirchliche Freiflächen sowie landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen sollen dafür genutzt werden, sofern das ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenn neue Heizungen eingebaut werden, dürfen diese nicht mit fossilen Energieträgern arbeiten, dasselbe gilt für Anschlüsse an Wärmeversorgungsnetze. Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich. Bei Kirchen selbst ist die Situation wegen der Konstruktion und anderer Faktoren komplizierter, doch auch hier muss der Klimaschutz beachtet werden.

Vorgaben für Dienstreisen

Für Dienstreisen sollen Mitarbeitende der EKKW nach Möglichkeit klimafreundliche Verkehrsmittel wie Fahrrad, Elektrofahrzeuge und den Öffentlichen Nah- bzw. Fernverkehr nutzen. Ausnahmen müssen begründet werden. Inlandsflüge sind für Dienstreisen nicht gestattet. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten soll weiter gefördert werden, um Fahrten zu reduzieren. Wo Dienstfahrzeuge angeschafft werden, sollen sie nicht mit Verbrennermotoren ausgestattet sein.

Ökologisch und regional einkaufen

Ökologisch zertifiziert, möglichst regional bzw. aus fairem Handel sollen Produkte sein, die in kirchlichen Zusammenhängen bezogen werden. In kirchlichen Einrichtungen und Kantinen sollen ökologisch zertifizierte, faire, regionale und saisonale Lebensmittel angeboten werden. Bei Fleisch soll auf das Tierwohl geachtet werden, außerdem sollen fleischreduzierte Speisen im Angebot sein.

Daneben soll die Landeskirche die Themen Schöpfungsverantwortung und Klimagerechtigkeit in Gottesdiensten und anderen spirituellen Angeboten sowie in den kirchlichen Bildungseinrichtungen und der Kommunikation sowie in der Ausbildung berücksichtigen.

Finanzierung: Drei Millionen im nächsten Haushalt

Für den nächsten Doppelhaushalt der Landeskirche für die Jahre 2026/27 sollen auf Beschluss der Synode drei Millionen Euro für den Klimaschutz bereitgestellt werden. Bei diesem Geld handelt es sich um Umwidmungen bereits bestehender Zuweisungen für Baumaßnahmen. Hinzu werden weitere größere Summen aus dem Kirchenerhaltungs- und dem Kirchenbaulastfonds erwartet. Über die genauen Beträge entscheiden deren Vorstände selbst.

Der konkrete Finanzbedarf für die kommenden Jahre und Jahrzehnte kann allenfalls geschätzt werden. Das liegt unter anderem daran, dass zunächst geklärt werden muss, welche Gebäude im kirchlichen Eigentum bleiben werden und energetisch ertüchtigt werden sollen. Nicht absehbar ist derzeit, wie sich die Preise von Baustoffen entwickeln werden. Daher kann der Finanzbedarf bis 2045 nur grob geschätzt werden; ausgegangen wird von circa 92 Millionen Euro.


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