Steuererhöhungswelle im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Hessen
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Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Waldeck-Frankenberg zeigen, dass sich die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nun auch vermehrt in Steuererhöhungen niederschlägt.



So haben 2024 neun Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B angehoben, meist in Kombination mit einer Erhöhung der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer. 2023 hatte nur eine Gemeinde Steigerungen beschlossen. Immerhin haben mit Diemelsee und Battenberg 2024 auch zwei Kommunen die Steuerbelastung gesenkt. 17 der 21 Kommunen konnten für 2024 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – im Vergleich mit anderen hessischen Landkreisen ist dies ein sehr hoher Anteil. Alle betroffenen Städte und Gemeinden können das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. „Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp. Insofern müssten die Kommunen Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben neun Kommunen ihren Hebesatz gegenüber dem Vorjahr angehoben, die spürbarste Erhöhung gab es mit 125 Prozentpunkten in Burgwald. Mit Diemelsee hat auch eine Gemeinde die Grundsteuer B gesenkt (-40). Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. An der unrühmlichen Spitze im Kreis bleibt Vöhl mit 540 Prozent, am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 360 Prozent in Bad Wildungen berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 21 Kreis-Kommunen stieg auf 435 Prozent (+19). Dieser Wert liegt weiter deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebe-sätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. Immerhin haben 18 der 21 Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in Frankenberg, Lichtenfels und Volkmarsen müssen aber mit einer steigenden Belastung rechnen.

Acht Städte und Gemeinden haben bei der Grundsteuer A Ihren Hebesatz gesteigert, der land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Die stärkste Erhöhung gab es auch hier in Burgwald (+125). Vöhl behält mit 540 Prozent die Spitzenposition bei der Grundsteuer A. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 330 Prozent in Frankenberg. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 427 Prozent (+19) bleiben die Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 441 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer haben ebenfalls acht Kommunen zugeschlagen. Twistetal hat mit 70 Punkten am deutlichsten erhöht und liegt mit einem Hebesatz von 500 Prozent nun auch auf dem Spitzenplatz im Kreis. Mit Diemelsee (-70) und Battenberg (-23) haben zwei Kommunen die Belastung für ihre Gewerbetreibenden reduziert. Den mit jeweils 357 Prozent niedrigsten Hebesatz müssen die Gewerbetreibenden in Allendorf (Eder), Battenberg, Diemelstadt und Frankenberg tragen. Der Kreis liegt mit durchschnittlich 398 Prozent (+8) nun über dem hessischen Schnitt von 2023 (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2024 keine weitere Kommune im Landkreis Waldeck-Frankenberg komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen weiterhin insgesamt sechs Kommunen keine Straßenbeiträge mehr, die übrigen 15 erheben einmalige, keine Kommune wiederkehrende Beiträge.


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