Jahrgangsbeste: Juristische Examensprüfungen 2017

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Traditionell findet im Hessischen Justizministerium die Ehrung der erfolgreichsten Kandidaten beider juristischen Examen eines Jahrgangs statt.



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Um die Befähigung zum Richteramt zu erlangen, müssen Kandidatinnen und Kandidaten in Deutschland zwei Staatsexamen bestehen. Hessenweit sind im letzten Jahr in beiden Staatsexamen insgesamt 1.667 Kandidatinnen und Kandidaten angetreten. 913 in der ersten juristischen Staatsprüfung und 754 Kandidatinnen und Kandidaten im zweiten Staatsexamen.

Nur zwischen einem und fünf Prozent der Prüflinge erreichen die Note „gut“ oder „sehr gut“. Im Prüfungsjahr 2017 waren es 43 Kandidatinnen und Kandidaten in der ersten juristischen Staatsprüfung (4,7 Prozent), im zweiten Staatsexamen erreichten neun Kandidatinnen und Kandidaten diese Noten (1,2 Prozent). Ein Großteil der besten Kandidatinnen und Kandidaten folgten heute gemeinsam mit Familienmitgliedern und Wegbegleitern der Einladung von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in das Hessische Ministerium der Justiz.

In ihrem Grußwort an die Jahrgangsbesten ging die Justizministerin auf die Bedeutung der juristischen Ausbildung ein: „Die Staatsexamina sind für junge Juristinnen und Juristen echte Zäsuren. Die staatlichen juristischen Prüfungen gehören zu den anspruchsvollsten Prüfungen unseres Bildungssystems. In kaum einem anderen Studiengang entscheidet die Abschlussnote so intensiv über den weiteren beruflichen Werdegang. Ob erstes oder zweites Staatsexamen: Wer einmal dieses Prüfungsverfahren erfolgreich absolviert hat, kann stolz auf sich sein und hat das Rüstzeug für einen beruflichen Werdegang in der Wirtschaft, Wissenschaft oder in der Justiz. Sie alle haben Bestnoten in Ihren Prüfungen erreicht. Dazu gehören enorm viel Fleiß, Engagement und Durchhaltevermögen. Ich gratuliere Ihnen deshalb zu diesen hervorragenden Ergebnissen.“

„Insbesondere nach dem zweiten Staatsexamen stellt sich für die meisten Kandidatinnen und Kandidaten die Frage, welchen weiteren Lebensweg man einschlägt. Ob als Anwältin oder Anwalt in einer großen und hochspezialisierten Kanzlei, in der Wissenschaft oder auch in der hessischen Justiz. Viele von Ihnen werden dem Justizstandort Hessen und insbesondere Frankfurt am Main treu bleiben und ihn so auf unterschiedliche Weise verstärken und bereichern. Damit treffen Sie eine gute Entscheidung“, so Kühne-Hörmann, die in ihrer Rede auch für die richterlichen und staatsanwaltlichen Berufe warb: „Die Justiz braucht hervorragenden Nachwuchs. In der Justiz zu arbeiten bedeutet, sich in innerer und äußerer Unabhängigkeit für das Recht einzusetzen. Bewerben Sie sich für eine Tätigkeit in der Justiz, denn unser Rechtsstaat braucht starke und selbstbewusste Vertreter.“

Die Justizministerin nutzte ihr Grußwort auch, um aktuelle rechtspolitische Themen anzusprechen. „Sehr geehrte Damen und Herren, einige von Ihnen stehen jetzt am Anfang ihres juristischen Berufslebens. Sie werden die Justiz von morgen gestalten und mitbestimmen, Sie werden aber auch schnell erfahren, dass die Justiz ständigen Veränderungen unterliegt. Ein Federstrich des Gesetzgebers kann ganze Bibliotheken füllen oder auch überflüssig machen. Derzeit wird über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verhandelt. Der Brexit wird auch Auswirkungen auf die deutsche Justiz haben. Denn mit dem Austritt aus der Europäischen Union tritt das Vereinigte Königreich auch aus dem Raum der Freiheit und Sicherheit, dem justiziellen Vermächtnis jahrzehntelanger europäischer Rechtspolitik, aus. Für den Justizstandort Frankfurt am Main bedeutet diese Entwicklung aber auch, neue Möglichkeiten in den Blick zu nehmen. Eine starke Justiz ist ein echter Standortvorteil für viele Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt aktiv sind. Der Vorteil, seine Streitigkeiten nach dem Brexit etwa in Frankfurt am Main auszutragen, liegt vor allem in der leichteren Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen in den Hoheitsgebieten aller 27 Mitgliedsstaaten. Frankfurt am Main könnte daher das Tor zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die internationale Wirtschaft werden“, so die Justizministerin, die fortfuhr: „Dazu bedarf es aber nicht nur einer guten personellen und sachlichen Ausstattung. Wir haben gemeinsam mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der nicht nur die Einrichtung internationaler Kammern ermöglichen soll, sondern auch die Rechtsgrundlage dafür schafft, ganze Verfahren in englischer Sprache durchzuführen.“

„Die Zukunft der Justiz wird europäischer, internationaler, komplexer und digitalisierter. Mit den personellen Stärkungen der letzten Jahre, aber auch mit den Investitionen in den baulichen und sachlichen Bestand bauen wir den Justizstandort Frankfurt am Main weiter aus. Ob Brexit-Kammer am Landgericht Frankfurt oder als möglicher Standort einer regionalen Kammer für die Europäische Staatsanwaltschaft: Egal, an welcher Stelle Sie sich beruflich einbringen werden, wenn Sie am Justizstandort Frankfurt am Main Ihre Arbeit aufnehmen, werden Sie an einem europäischen Hotspot der Justiz und Rechtspolitik tätig sein.“


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