Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend melden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können Rentenansprüche begründen und zu Rentensteigerungen führen.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Schulabgängerinnen und Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat dauert.

Weitere Informationen – auch über die Ausbildungs- und Studienangebote der Deutschen Rentenversicherung Hessen – gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.


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