Nach weiterer Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges konnten mehr technische Veränderungen erkannt werden. Der Fahrzeugführer konnte ein Großteil der technischen Änderungen durch Gutachten nachweisen. Da das vordere Kennzeichen jedoch lediglich mittels Saugnäpfen angebracht war, erhielt der Fahrer eine Mängelkarte und muss seinen Wagen sowie fehlende Unterlagen in den nächsten Tagen der "AG TRuP" vorzeigen.
Gegen 21 Uhr erblickten die Beamten nahe Gelnhausen einen blauen VW Golf V, der hörbar zu laut war. Bei der anschließenden Kontrolle wurde eine Schallpegelmessung durchgeführt. Bei erlaubten 81 Dezibel erreichte der VW Golf V einen Wert von 103 Dezibel. Das Fahrzeug wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht. Dort erhärtet sich der Verdacht einer manipulierten Abgasanlage. Die Beamten der "AG TRuP" erkannten an dem Fahrzeug eine sogenannte Mittelschalldämpfer-Attrappe.
Außerdem waren an dem VW Golf die Fahrwerksfedern nicht eingetragen und die lichttechnische Einrichtung der Nebelscheinwerfer war unzulässig. Die Polizisten stellten den Wagen sicher. Auf den Fahrzeugführer kommt ein Bußgeldverfahren zu.
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