Die gemeinsamen Aktionskontrollen dienten zur vollumfänglichen Inaugenscheinnahme der Shisha-Bars. Hierbei stellten die Ordnungsbehörden in ihrer eigenen Zuständigkeit eine diverse Anzahl an Verstößen fest, u.a. gegen das Jugendschutzgesetz, die Spielverordnung, die Gewerbeordnung, das Nichtraucherschutzgesetz, das Emissionsschutzgesetz, Hygienevorschriften sowie gegen das Tabaksteuergesetz.
Die Polizei Frankfurt stellte hingegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz fest. Darüber hinaus wurde ein offener Haftbefehl einer nicht gezahlten Geldstrafe vollstreckt. Obwohl die rein polizeilichen Feststellungen an diesem Abend vergleichsweise gering ausfielen, so zeigt dennoch die Vielzahl der angezeigten Verstöße der anderen Ordnungsbehörden, wie erfolgreich der gestrige Einsatz verlief.
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