Anlass dafür war ein Ermittlungsverfahren gegen einen 41-jährigen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Frankfurt. Dieser soll einer nicht angemeldeten und somit auch nicht genehmigten Nebentätigkeit für eine private Sicherheitsfirma aus Nordrhein-Westfalen, unter anderem auch im Ausland, nachgegangen sein. Ferner besteht der Verdacht, dass der Beamte unrechtmäßige Abfragen aus polizeilichen Datenbanken durchgeführt hat, um sich mit den daraus gewonnenen Informationen im Rahmen seiner nicht genehmigten Nebentätigkeit persönlich zu bereichern.
Dem Beamten wurde zeitgleich zu den Durchsuchungsmaßnahmen am 20.08.2020 das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, das bis zur Beendigung der strafrechtlichen Ermittlungen ruht, da auch das Ergebnis der strafrechtlichen Würdigung Einfluss auf das Disziplinarverfahren hat.
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