Ehefrau eines IS-Kämpfers vor Gericht

Frankfurt
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In dem Strafverfahren gegen die 32-jährige deutsche Staatsangehörige Kim Teresa A. u.a. wegen Mitgliedschaft im „IS“ hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) am Donnerstag das Hauptverfahren eröffnet.



In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 15.3.2021, die der Senat zur Hauptverhandlung zugelassen hat, wird der Angeklagten vorgeworfen, sich in Syrien als Mitglied an einer ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“), die islamistische Ziele verfolgt, beteiligt und Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte gemäß § 9 Abs. 1 VStGB begangen zu haben. Darüber hinaus soll sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben.

Die Angeklagte soll sich gemeinsam mit dem ihr nach islamischem Ritus angetrauten Onur E. von Ende Juni 2014 bis Sommer 2016 in Syrien aufgehalten und sich in diesem Zeitraum dort dem „IS“ angeschlossen haben. Nachdem Onur E. beim „IS“ nach Durchlaufen einer Ausbildung als Kämpfer ab Ende August 2014 einer Kampfeinheit des „IS“ angegliedert gewesen sein soll, soll die Angeklagte in der Folgezeit mit Onur E. an verschiedenen Orten in Syrien zusammengelebt haben. Dabei soll sie seine Tätigkeit als „IS“-Kämpfer unterstützt haben, indem sie – wie im „IS“ für die Ehefrau eines Kämpfers vorgesehen – allein den Haushalt geführt, ihn versorgt und im Krankheitsfall gepflegt habe. An den Einsatzorten soll das Paar in vom „IS“ besetzten Unterkünften, deren rechtmäßige Bewohner vertrieben, inhaftiert oder getötet worden seien, gewohnt haben, wobei sie als „IS“-Mitglieder keine Miete hätten zahlen müssen.Zudem soll die Angeklagte in mehreren Fällen ein Sturmgewehr russischer Bauart vom Typ Kalaschnikov AK-47 besessen haben.

Die Hauptverhandlung wird am 14.6.2021 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, beginnen und am 17., 18., 22., 24., 25. und 29.6.2021 sowie am 1., 6., 8. und 15.7.2021 fortgesetzt werden. Der Staatsschutzsenat hat darüber hinaus die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten Kim Teresa A. angeordnet.


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