Wehen legt Einspruch gegen Spielwertung ein

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Der SV Wehen Wiesbaden hat Einspruch gegen die Wertung seines Meisterschaftsspiels in der 2. Bundesliga bei der SG Dynamo Dresden eingelegt.



Der Einspruch wird dabei auf §17 Nr. 2c) RuVO gestützt, nach dem die Rücknahme des SVWW-Führungstreffers nach Intervention durch den VAR regelwidrig erfolgte und diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Dies ist das Ergebnis von Prüfungen und Beratungen mit den Anwälten Prof. Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain, die den SVWW in diesem Fall vertreten.

„Dass Übersehen wurde, dass der Ball bereits im Toraus war, führte zunächst zu einem Vorteil für Dynamo und nicht für uns. Zudem ist dies dann aus unserer Sicht eine neue Spielsituation“, begründet Nico Schäfer, Sprecher der Geschäftsführung beim SVWW, den Einspruch und betont: „Mit der Einführung des VAR wird in Deutschland Pionierarbeit geleistet, so dass es immer wieder zu Anpassungen auf Grund von strittigen Situationen kommen muss. Wir sind zwar der Überzeugung, dass der VAR mit bestem Wissen mit einem entsprechenden Regelwerk eingeführt worden ist, dieses muss aber einer dauerhaften Überprüfung unterzogen werden. Dies wollen wir mit unserem Einspruch im Sinne des Fußballs erreichen.“

Der aus dem Dresdner Heimbereich erfolgte Böllerwurf in Richtung SVWW-Keeper Lukas Watkowiak spielt bei dem Einspruch keine Rolle. „Wir haben bereits direkt nach dem Spiel gesagt, dass durch solche Vorkommnisse keine Spiele entschieden werden dürfen. Deshalb war trotz der Beeinträchtigung während des Spiels ein Einspruch auf Grund des Wurfs eines Knallkörpers nie ein Thema, außer wenn Lukas hätte nicht mehr weiterspielen können und dies somit einen direkten Einfluss auf den Spielausgang gehabt hätte“, erklärt Schäfer. Der SVWW hat Dynamo Dresden bereits über seinen Einspruch vorab informiert.


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