Jugendfußball: Keine Strafe für Piratenflagge

Juniorenfußball
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Das Verbandsgericht des Hessischen Fußballverbandes hat die JFV Kinzigtal und ihren Jugendbetreuer Florian Rode vom Vorwurf des unsportlichen Verhaltens freigesprochen. Im November des vergangenen Jahres hatte die D-Juniorenfußballmannschaft des Vereins mit einer Piratenflagge und Handzetteln gegen den Ausschluss der A- und B-Jugendmannschaft der JFV Kinzigtal von der Futsal-Runde 2017 und die Entscheidung, die C- bis E-Jugendjahrgänge nur außer Konkurrenz spielen zu lassen, protestiert.



Das Kreissportgericht Gelnhausen hatte dafür mit Urteil vom 11. Dezember 2017 den Verein und D-Jugendbetreuer Florian Rode mit Geldstrafen von 50 Euro und 100 Euro wegen Verstößen gegen die sportliche Disziplin und Ordnung belegt.

Ausschluss und Degradierung der Jugendteams der JFV Kinzigtal durch den Kreisjugendfußballausschuss Gelnhausen basierten auf einem Fristversäumnis des Jugendleiters, der trotz Erinnerung keine Anmeldung für die Hallenrunde abgab und dessen Fristversäumnisse in der Vergangenheit schon wiederholt zu Beanstandungen geführt hätten. Für den Spieltag in der Sporthalle Birstein am 19. November 2017 hatte Betreuer Florian Rode mit seinen D-Jugendspielern deshalb eine Protestaktion vorbereitet: Die Nachwuchskicker zeigten eine Piratenflagge mit Totenkopf und hielten zudem Zettel in der Hand, auf denen die Buchstaben „W“, „T“, „F“ sowie ein „?“ und ein „!“ zu sehen waren. Zudem wurden entsprechende Flyer verteilt, auf denen die Maßnahme erklärt wurde.

Das Verbandsgericht hat nun entschieden, dass diese Aktion vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt war und weder dem Hessischen Fußballverband noch seinen Gremien und Vereinen geschadet habe. Anders als das Kreissportgericht war die Kammer unter dem Vorsitz von Andreas Dietzel (Hammersbach) nicht der Auffassung, dass es sich bei der verwendeten Fahne um keine Totenkopfflagge mit Bezügen zur Waffen-SS oder dem Nationalsozialismus, sondern um eine Piratenflagge gehandelt habe, wie sie in vielfacher Weise auf Spielzeug und Faschingskostümen zu finden sei. Dafür spreche auch, dass eine Augenklappe als Zeichen für einen Piraten verwendet worden sei und die Flagge frei im Handel erworben werden könne.

Ferner sei niemand persönlich beleidigt, diffamiert oder attackiert worden. Das Kreissportgericht habe von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen und nicht, weil sich Personen durch die Protestaktion angegriffen gefühlt hätten. Und auch wenn die Aktion öffentlichkeitswirksam und plakativ gewesen sei, müsse ein Verband eine derartige Aktion aushalten, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Spieltag in Birstein sei ebenfalls nicht beeinträchtigt worden. Der verteilte Flyer mit den Buchstaben W, T und F, was für „what the fuck“ steht, wurde schon vom Kreissportgericht nicht sanktioniert und brachte auch aus Sicht des Verbandsgerichts lediglich das Unverständnis den Ausschluss der Jugendmannschaften zum Ausdruck.

Das Gericht stellte allerdings auch fest, dass sie die Aktion am Rande des „Fair Play“ bewegt habe und es der JFV Kinzigtal besser zu Gesicht gestanden hätte, zu den Organisationsfehlern zu stehen und diese vereinsintern aufzuarbeiten. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.


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