Urteil rechtskräftig: Adoptivvater in Hanau brutal ermordet

Großauheim
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Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hanau hat einen zur Tatzeit 37-jährigen Mann am 14.07.2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Gerichtes hat der Verurteilte seinen schwerhörigen und gegenüber einem Angriff arg- und wehrlosen Adoptivvater aus Hass am 13. Januar 2020 in Großauheim zunächst erheblich gewürgt.



Dann hat er ihm einen schweren Aktenvernichter ins Gesicht geworfen und ihn mit Faustschlägen traktiert, um ihn zu töten. Als der schwer verletzte Geschädigte, den der Verurteilte für tot hielt, jedoch vom Boden wieder aufstand, holte sich der Mann ein Filetmesser mit einer Klingenlänge von 15 cm aus der Küche und stach damit mehrfach in den Oberkörper des Geschädigten, um dessen Herz zu treffen. Als dies nicht gelang, stach er mit einem weiteren Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm kräftig von vorne in den Brustkorb und durchtrennte die Körperhauptschlagader und die Lungenschlagader des Geschädigten, der daran unmittelbar verstarb.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Beschluss vom 03.02.2021 die Revision des Angeklagten mit der Begründung verworfen, dass die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten ergeben habe. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.


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