Windkraft als politische Liebhaberei einzustufen

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"Der Beteiligungsbericht der Kreiswerke Main-Kinzig für das Jahr 2018 fördert es ans Licht der Öffentlichkeit. Die Windkraftinvestition in den Windindustriepark Neudorf produziert das fünfte Jahr in Folge ein negatives Ergebnis und steigert die Verluste bis Ende 2018 auf bisher insgesamt 1,8 Millionen Euro", so der Vorstand des Vereins Vernunftkraft Main-Kinzig/Naturpark Spessart in einer Pressemitteilung.



Und weiter: "Es ist nicht so, dass dieses Ergebnis die Verantwortlichen überraschen würde. Viele Hinweise aus kompetenten Quellen an die Geschäftsführung und auch an den politisch besetzten Aufsichtsrat haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Investitionen in Windkraftprojekte im Spessart am Ende ein Verlustgeschäft sein werden. In persönlichen Gesprächen mit Landrat Stolz (SPD) durch Verantwortliche von Vernunftkraft MKK wurde auch darauf hingewiesen, dass der Projektierer ABO Wind beim Windindustriepark Neudorf mit zu hohen Windprognosen kalkuliert hat und dies sogar in einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung eingeräumt hat. Beim Autokauf würde so etwas zu einer Mängelrüge wegen fehlender zugesagter Eigenschaften führen und eine Kaufpreisreduzierung zur Folge haben. Nicht so bei den Kreiswerken beim Kauf der Neudorfer Windkraftanlagen. Diese Hinweise wurden ignoriert, stattdessen wurde immer wieder versichert, dass die Investitionsentscheidung streng nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen wurde und die Windgutachten sich bestätigt hätten. Ein Unternehmen in der freien Wirtschaft mit fünf Jahren negativem Bilanzergebnis wird vom Finanzamt als Liebhaberei und Hobby des Eigentümers eingestuft und Abschreibungen sowie Betriebskosten werden nicht weiter anerkannt. Das bedeutet in der Regel die Geschäftsauflösung. Damit wird die Öffentlichkeit vor Unternehmen geschützt, die gar keine Gewinnabsicht haben und damit auch keine Steuern zahlen."

Auch für kommunale Unternehmen schreibe der Gesetzgeber vor, dass positive Ergebnisse für den Kreishaushalt zu erwirtschaften seien. Windkraftprojekte in Mittelgebietsregionen, wie dem Spessart, würden unter günstigsten Rahmenbedingungen nach 14-15 Jahren die Gewinnschwelle erreichen, was auch die Kreiswerke im Fall Neudorf einräumen würden. Nach 20 Jahren würden die Windmühlen wieder abgeschaltet, da dann die staatlich garantierte Vergütung für den produzierten Strom auslaufe. Würde man kommunale Windkraftunternehmen mit den allgemeinen Beurteilungsmassstäben des Finanzamtes für Unternehmen bewerten, so würde die Windkraft im Falle Neudorf als politische Liebhaberei einzustufen sein, ohne Gewinnerzielungsabsicht zu Lasten des Kreishaushaltes und des allgemeinen Steueraufkommens. Allein die Begründung, die Windkraft verfolge einen öffentlichen Zweck, sei ein schwaches Argument, denn ein Dauerverlustbringer schwäche die Ertragskraft des Stromversorgers insgesamt.

"Trotz der verlustreichen Erfahrungen in Neudorf soll mit dem Windindustriepark Rosskopf im Spessart, meteorologisch gesehen nur einen Katzensprung von Neudorf entfernt, der Einsatz im Windkraftroulette mit 36 Millionen Euro Investitionssumme durch die Naturenergie, ein Tochterunternehmen der Kreiswerke, verdoppelt werden. Und schon wieder vertrauen die Kreiswerke Windgutachten, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, die die Wirtschaftlichkeit beweisen sollen. Die Gutachter gewähren sicher keine Garantie für die Richtigkeit ihrer Angaben und schließen Regressmöglichkeiten bestimmt aus. Welcher Gutachter ist auch in der Lage, heute den Wind seriös über 20 Jahre Laufzeit zu berechnen, wo doch Wettervorhersagen, trotz aller Technologie, einen Bestand in der Regel von 3 Tagen haben? Experten des Vereins Vernunftkraft Main Kinzig/ Naturpark Spessart haben die von den Kreiswerken euphorisch der Öffentlichkeit in ihrer Hauszeitung präsentierten Ertragszahlen für den Rosskopf nachgerechnet und haben eine um 40% zu hohe Ertragskraft festgestellt. Die Richtigkeit der Rechnung bestätigen sogar die Kreiswerke in einer öffentlichen Stellungnahme. Bei Unternehmen im freien Wettbewerb würde spätestens ab diesem Zeitpunkt die vom Handelsgesetz geforderte Vorsicht eines ordentlichen Kaufmannes greifen und das Projekt würde neu bewertet werden. Anstatt einfache physikalische Formeln für den Windertrag zum Ansatz zu bringen, beruft man sich stattdessen auf einen in der Windkraftbranche kreierten Wahrscheinlichkeitsfaktor P75 für die Vorhersage der Wirtschaftlichkeit", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Wie sich dieser Wahrscheinlichkeitswert errechnet, sei nicht erläutert, "aber sicher beinhaltet er nicht das noch laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt wegen Verstoßes gegen Naturschutzgesetze. Erst Anfang des Jahres hat das Verwaltungsgericht in Giessen eine vor fünf Jahren erteilte Baugenehmigung des Regierungspräsidiums in Darmstadt wegen des Verstoßes gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie für ungültig erklärt. Das droht auch am Rosskopf. Die Rechnung für ein solches Geschäftsgebaren zahlt der Bürger mit Europas höchsten Strompreisen, der weltweit höchsten Steuerbelastung laut OECD und einer mit erheblichen Mängeln belasteten Infrastruktur sowie eingeschränkten öffentlichen Dienstleistungen", so der Vorstand von Vernunftkraft Main-Kinzig/Naturpark Spessart abschließend.


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