Naturverträglicher Windkraftausbau

Hessen
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Die hessischen Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Naturschutzbund Deutschland (NABU) und des Bundesverband WindEnergie (BWE) sowie die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) haben sich unter der Überschrift „Biodiversität und Klima - gemeinsam schützen“ auf Eckpunkte für einen naturverträglicheren Windkraftausbau in Hessen verständigt.



Die erzielte Übereinkunft ist bisher bundesweit einmalig, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Unsere Gespräche fanden in dem Wissen statt, dass das Artensterben und die Klimaüberhitzung die beiden größten Bedrohungen für die Menschheit sind“, erläutert Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen. Gerhard Eppler, Vorsitzender des NABU Hessen, ergänzt: “Global stellen der Klimawandel und die Intensivierung der Landnutzung in Land- und Forstwirtschaft die wichtigsten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt dar. In Mitteleuropa könnten bis zu 30 Prozent der heimischen Arten aufgrund des Klimawandels verschwinden.“ Für Tobias Reiners, den Vorsitzenden der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), ist bereits heute die Lage zahlreicher Vogelarten alarmierend.

Die Verbände stimmen darin überein, dass der Ausbau der Windkraft aus Gründen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Lebensgrundlagen notwendig ist, dass er aber gleichwohl zu erheblichen Eingriffen führen und für einige, windkraftsensible Arten nachteilige Folgen haben kann. Für Joachim Wierlemann vom Bundesverband WindEnergie (BWE) ist deshalb klar: „Biodiversität und Klima müssen gleichermaßen geschützt werden. Energiewende und Windkraftausbau müssen so naturverträglich wie möglich erfolgen.“

Gemeinsam fordern die Verbände auch spezielle Artenschutzprogramme, denn in Hessen sind für einige Arten mit und ohne Ausbau der Windkraft landesweite und effektive Artenschutzprogramme unerlässlich. Das Land ist in der Pflicht, bedrohte Tierarten zu schützen. Diese neuen Artenschutzprogramme müssen mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden und im ganzen Land das Überleben der Arten sicherstellen. Ein konsequenter Horstschutz für den Schwarzstorch, die deutliche Ausweitung von Landschaftspflegemaßnahmen im Ackerbau und bei der Grünlandnutzung sowie der Schutz von Wochenstuben bedrohter Fledermausarten durch besondere waldbauliche Maßnahmen sind unverzichtbare Eckpunkte dieser Artenschutzprogramme.
Bemerkenswert ist die gemeinsame und durch viele wissenschaftliche Studien bestätigte Einschätzung, dass das Artensterben in Mitteuropa durch eine viel zu intensive Landnutzung erfolgt. Dieser Prozess begann schon Jahrzehnte vor dem Ausbau der Windkraft und setzt sich - wie das Insektensterben belegt - bis heute unvermindert fort. Windkraft- und Naturschutzverbände fordern deshalb eine Neuausrichtung der Agrarpolitik.

Konkret verständigten sich die Verbände auf sechs Punkte. Die vom Land Hessen gewählte Vorgehensweise, in den drei Regionalplänen für die Windkraft (Neubau und Repowering) etwa 2 % der Landesfläche als Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung für die übrige Fläche festzulegen, wird als besonders zielführend und beispielhaft bewertet. Mit dieser überregionalen Planung durch die Regierungspräsidien und die regionalen Planungsversammlungen lässt sich die für den Naturschutz wichtige räumliche Lenkung der Windkraft in weniger sensible Räume und die für die Windkraft wichtige Planungs- und Rechtssicherheit besser erreichen als mit anderen Vorgehensweisen.


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