Offener Brief zur Berichterstattung "Dorfweiher Neuenhaßlau: Parlament a. D."

Leserbriefe
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Zur Berichterstattung über die Entscheidung zum Bürgerbegehren über die Zukunft des Dorfweihers in Neuenhaßlau melden sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und FDP in der Gemeindevertretung Hasselroth in einem Offenen Brief zu Wort.



"Sehr geehrter Herr Ziegert, mit einiger Verwunderung haben wir den Artikel „Dorfweiher Neuenhaßlau: Parlament a. D.“ sowie Ihren Kommentar dazu vom 16. Februar 2018 gelesen. Verwundert deshalb, weil wir davon ausgehen, dass eine Berichterstattung insbesondere den Tatsachen entsprechen sollte.

In Ihrem Kommentar schreiben Sie, dass die Gemeindevertretung sich „ihre Entscheidung in Sachen Dorfweiher von Juristen“ habe vorschreiben lassen und folgern daraus, dass sich die Gemeindevertretung Hasselroth „selbst außer Dienst gestellt“ habe. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall: Die Entscheidung zur Verfüllung des Dorfweihers bei gleichzeitiger Umgestaltung des Geländes mit Erhalt einer Wasserfläche hat die Gemeindevertretung am 9.11.2017 – völlig unabhängig von Juristen – mehrheitlich getroffen. Die Gründe für diesen Beschluss sind insbesondere die nachgewiesene Notwendigkeit der Böschungssanierung, wobei sog. ingenieur-biologische Maßnahmen nicht die erforderliche Hangsicherheit gewährleisten. Beides ist von einem Fachgutachten nachgewiesen und von Behörden bestätigt. Etwaige Fehler des Gutachtens wurden bis heute nicht vorgebracht und auch für die Behauptung, dass eine ingenieur-biologische Hangsicherung am Dorfweiher möglich sei, wurde bislang keine Quelle oder eine Expertenmeinung benannt. Eigene Recherchen und Nachfragen bei Ingenieuren der SPD-Fraktion, FDP-Fraktion und CDU-Fraktion haben ebenfalls ergeben, dass diese ingenieur-biologische Maßnahmen die Stabilität der Böschung nicht ausreichend verbessern können. Daher hat die Gemeindevertretung mehrheitlich am 9.11.2017 den Beschluss getroffen, gegen welchen sich das Bürgerbegehren der Interessensgemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ richtet.

Bei einem Bürgerbegehren ist es nach der Hessischen Gemeindeordnung Aufgabe der Gemeindevertretung zu prüfen, ob dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit zulässig ist. Bei dieser Entscheidung hat die Gemeindevertretung keinen politischen Spielraum, sondern darf nur die rechtliche Zulässigkeit prüfen. Diese Prüfung erfolgte auf Grundlage eines Gutachtens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie durch eigene Recherchen und Erkundigungen bei weiteren Juristinnen und Juristen. Die Gemeindevertretung Hasselroth ist dabei einstimmig zu der Überzeugung gekommen, dass das eingereichte Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist. Somit hat die Gemeindevertretung ihren gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben entsprochen. Hätte die Gemeindevertretung hingegen keine Entscheidung getroffen, dann könnte tatsächlich davon gesprochen werden, dass sie sich „außer Dienst gestellt“ habe.

Verwundert sind wir auch über Ihren Vorschlag zur Durchführung einer „unverbindlichen Volksbefragung“. Für die Durchführung einer solchen „Volksbefragung“ durch die Gemeindevertretung fehlt es doch bereits an einer Rechtsgrundlage. Die Gemeindevertretung kann nur im Rahmen ihrer Aufgaben handeln und nicht nach eigenem belieben Verfahren „erfinden“. Darüber hinaus gibt es bereits ein verbindliches Instrument, das einer „Volksbefragung“ entspricht: eben der Bürgerentscheid. Dieser setzt jedoch voraus, dass bestimmte Regeln eingehalten werden. In unserer Demokratie ist es anerkannt, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich in einer Entscheidung beteiligen können – wie dies etwa bei einem Bürgerentscheid möglich wäre. Eine „Befragung“ jeglicher Art kann dies gerade nicht garantieren. Darüber hinaus bleibt offen, welche Frage überhaupt in einer Befragung zur Abstimmung gestellt werden sollte. Schließlich bleibt die auch behördlich festgestellte Pflicht zur Böschungssanierung bestehen. Dies ließe sich auch durch eine solche Befragung nicht beseitigen.

Im Übrigen zählen auch wir uns als Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu „den Bürgerinnen und Bürgern“ von Hasselroth. Die 27 Mitglieder der Gemeindevertretung betreiben ihr Mandat alle im Ehrenamt, in ihrer Freizeit. Alle Mandatsträger sind regelmäßig im Gespräch mit vielen Einwohnerinnen und Einwohnern. Darunter gibt es neben kritischen Stimmen auch viele, welche die getroffene Entscheidung der Gemeindevertretung befürworten. Auch Ihren Vorwurf, dass die Überwachung des Gemeindevorstandes und der Verwaltung durch die Gemeindevertretung nicht funktioniert habe, können wir nicht nachvollziehen Den Fraktionen sind zu ihrer Entscheidung zum Dorfweiher jegliche aus unserer Sicht relevanten Informationen mitgeteilt worden. Bereits früh waren die Fraktionsvorsitzenden eingebunden, auch der Angelverein wurde von Gemeindevorstand und Verwaltung bereits früh informiert und in Gespräche involviert.

Wir würden uns über eine sachliche Berichterstattung, die sich auch an den Tatsachen orientiert, freuen und stehen Ihnen jederzeit auch zu einem Gespräch zur Verfügung."

Christian Benzing (Vorsitzender der SPD-Fraktion)
Sascha Gourdet (Vorsitzender der CDU-Fraktion)
Armin Mohn (Vorsitzender der FDP-Fraktion)

Hinweis der Redaktion: Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nicht zu publizieren. Online eingesandte Leserbriefe werden nicht direkt veröffentlicht, sondern zuerst von der Redaktion geprüft. Leserbriefe sind immer mit dem Namen und der Anschrift des Autors zu versehen und spiegeln die Meinung des oder der Autoren wider. Die E-Mail-Adresse zur Einsendung von Leserbriefen lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de