Jossgrund: Offener Brief an Bürgermeister Schreiber

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Ein Offener Brief an den Jossgrunder Bürgermeister Rainer Schreiber zum finanziellen Risiko des Sofortvollzugs der Bauarbeiten für die geplanten Windkraftanlagen am Roßkopf.



"Sehr geehrter Herr Schreiber, wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, hat die Juwi AG für die geplanten Windkraftanlagen am Roßkopf in Flörsbachtal Sofortvollzug beantragt, der auch umgehend vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde. Sofortvollzug bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Projektierer juwi auch sofort mit Rodungsarbeiten beginnen kann, ohne eine Entscheidung zu der von uns eingereichten Klage abzuwarten. Da wir von einem Erfolg unserer Klage ausgehen, geht die Gemeinde Jossgrund bei einem Sofortvollzug ein erhebliches finanzielles Risiko ein.

Hintergrund des finanziellen Risikos für die Gemeinde Jossgrund ist, dass die Zerstörung der Quartiere der Mopsfledermaus auf den gerodeten Flächen mit diversen Maßnahmen über eine Laufzeit von 65 Jahren (!) auszugleichen ist und dass sich vor einer Rodung die Gemeinde Jossgrund als Eigentümerin vertraglich für die Durchführung dieser Maßnahmen über die Laufzeit von 65 Jahren verpflichten muss. Da die Ausgleichsmaßnahmen aber bereits durch die Rodungen bedingt werden, bedeutet dies, dass die Gemeinde Jossgrund auch bei einer voreiligen Rodung die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen trägt. Falls die Anlagen nicht gebaut werden, muss die Gemeinde Jossgrund deshalb auch ohne die versprochen Pachteinnahmen die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen über einen Zeitraum von 65 Jahren tragen. Der Projektierer Juwi wälzt mit dieser rechtlichen Konstruktion das Risiko für die Pflege der Ausgleichsflächen komplett auf die Gemeinde Jossgrund ab.

Zusätzlich möchten wir auf ein weiteres finanzielles Risiko für die Gemeinde hinweisen. In der Genehmigung des Regierungspräsidiums wird der Projektierer verpflichtet, beim Rückbau der Anlagen das Fundament vollständig zu entfernen. Nach unserem Wissen hat die Gemeinde Jossgrund im Gestattungsvertrag mit Juwi vereinbart, dass das Fundament nur bis 1,5 Meter unter der Bodenoberfläche entfernt werden muss. In diesem Fall bleiben die Kosten für die Entfernung des restlichen Fundaments bei dem Grundstückbesitzer, also der Gemeinde Jossgrund hängen.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits fest zusichern, dass wir uns nach den negativen Erfahrungen mit den drei Windkraftanlagen in Wächtersbach-Neudorf in jedem Fall sehr intensiv mit der korrekten Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen befassen werden. Zur Begrenzung des finanziellen Risikos für die Gemeinde Jossgrund empfehlen wir Ihnen deshalb, Rodung auf dem Eigentum der Gemeinde Jossgrund erst zuzulassen, wenn das laufende Klageverfahren abgeschlossen ist."

Dr. Berthold Andres (Biebergemünd)
Rolf Zimmermann (Linsengericht)
Für den Vorstand der BI Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V.

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