Grundsteuerspirale

Leserbriefe
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Zur Grundsteuer in Hanau äußert sich VORSPRUNG-Leser Dr. Ralf-Rainer Piesold in einem Leserbrief.



"Ein Hebesatz von 995 also fast 1000 Punkte bei der Grundsteuer B ist bei einer kreisfreien Großstadt ein außergewöhnlich hoher Betrag und belastet sowohl die Unternehmen als auch die Bürger erheblich. Dieser Betrag wird ab 1.1.2019 in Offenbach fällig. Die kleinste kreisfreie Großstadt Hessens wurde verpflichtet ihre Grundsteuer zu erhöhen, da sonst keine Haushaltsgenehmigung erfolgt wäre. Dabei hat die notorisch finanzklamme Stadt erst durch die Hessenkasse nicht weniger als 560 Mio. € erlassen bekommen. Das war mehr als der gesamte Landkreis Offenbach zusammen erhalten hat. Wenn man die 140 Mio. €, die der Main-Kinzig-Kreis erlassen bekommen hat,  dagegen stellt, wird die Höhe der Finanzzuweisung erst recht deutlich.

Die Finanzsituation Offenbachs wirft zahlreiche Fragen auf, die durchaus auch auf andere Kommunen übertragen werden können. Ist die Größe von ca. 130.000 Einwohnern groß genug um in Hessen eine effiziente Verwaltung, insbesondere im Sozialbereich, aufbauen und betreiben zu können? Ist die Zusammensetzung der Bevölkerung nachteilig und kostentreibend? Die soziodemografische Zusammensetzung der Offenbacher Bevölkerung scheint zumindest das finanzielle Problem der Stadt eher zu befeuern. Weiterhin ist der Strukturwandel der ehemals „reichen“ Stadt Offenbach immer noch nicht hinreichend vollzogen. Die Gewerbesteuer von ca. 85 Mio. € ist im Vergleich zu Darmstadt oder gar Frankfurt gering. Dies wird auch bei einer pro-Kopf-Betrachtung  deutlich.  Die Gewerbesteuer  ist aber neben der Grundsteuer die wesentliche kommunale Einnahmequelle. Während der Grundsteuer-Hebesatz immens in die Höhe gesetzt wird, kann der Hebesatz der Gewerbesteuer nicht erhöht werden, da er mit 440 Punkten  schon im hohen Bereich liegt.

Auch die Frage, ob Offenbach sich durch Wachstum aus der Finanzmisere befreien könnte, muss wohl verneint werden. Zum einen bekommen die Kommunen ohnedies nur 15% vom der Einkommenssteuer. Zum anderen ist der Höchstbetrag für die direkte Zuweisung mit 35 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und mit 70 000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten gedeckelt. Darüber liegende Beträge werden durch ein Umlageverfahren auf alle Kommunen anteilig verteilt. Die direkten Ausgaben  für Infrastruktur, Bildung, Kitas usw., die durch das Bevölkerungswachstum benötigt werden, können aber nicht durch den verbleibenden Einkommenssteueranteil gedeckt werden.  Der Frankfurter Kämmerer sprach in diesem Zusammenhang von Wachstumsschmerzen. Für Frankfurt verschmerzbar, aber für Offenbach kaum verkraftbar.

Wenn eine Kommune schon bei konjunkturell glänzenden Zeiten miserabel dasteht, muss man damit rechnen, dass bei einer Abschwächung der Konjunktur noch mit größeren finanziellen Problemen gerechnet werden muss. Dann drohen Grundsteuer-Hebesätze zwischen 1000 bis  2000. Eine Grundsteuerreform des Bundes, die gerade ansteht, würde  das Problem verschärfen, da man beim Bund aktuell mit einem Referenzhebesatz von 475 rechnet. Höhere Hebesätze würde die Grundsteuer überproportional verteuern.

Eine Haushaltssanierung über Einnahmen zu finanzieren, geht erstens über Gewerbeansiedlungen und einem erfolgreichen Strukturwandel. Noch erfolgreicher ist jedoch die Ausnutzung von Synergieeffekten auf der Ausgabenseite, wie z. B. durch Kooperation mit Nachbarkommunen oder Kreisen. Dies sollte man am Beispiel Offenbach erkennen. Die Hoffnung auf zusätzliche Alimentierung durch Bund und Land ist  in diesem Zusammenhang ein weiterer falscher Weg, da wieder neue Abhängigkeiten entstehen.  Außerdem bleiben die Schlüsselzuweisungen bei konjunkturellen Einbrüchen zuerst aus.  Solange dies nicht erkannt wird, sollte man Fehlentwicklungen vermeiden oder man muss mit Grundsteuererhöhungen rechnen.  Zum Leidwesen der Bürger von finanzschwachen Kommunen, wie Offenbach oder Großkrotzenburg."

Dr. Ralf-Rainer Piesold
Stadtrat a. D.
Ehrenamtl. Kreisbeigeordneter
63457 Hanau

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