Kleiner Ausflug in die Welt der Konzerne

Leserbriefe
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Zur am 1. Januar 2020 gültigen Bonpflicht nimmt VORSPRUNG-Leser Heinz Ullrich in einem Leserbrief Stellung.



"Die Bonpflicht für kleine Betriebe können sich nur Personen einfallen lassen, die in ihrem Leben noch nie etwas Produktives gearbeitet haben. Und dann noch mit der dümmsten Aussage: 'Es soll Steuerhinterziehung bekämpft werden.' Das Finanzamt hat für jeden Betrieb und Branche genaue Richtsätze über deren Roherträge. Es reicht die Einkaufsrechnungen hochzurechnen und schon kann man den Rohertrag feststellen. Genau das geschieht doch schon längst. Anstatt die kleinen Gewerbetreibenden mit völlig überflüssigen Gesetzen zu belasten und zu verdächtigen, ein kleiner Ausflug in die Welt der Konzerne und Handelsketten. Als Beispiel eine bekannten Kaffehauskette: Laut einem Bericht im Handelsblatt hat der Konzern seit 2002 in Deutschland noch nie Ertragssteuern gezahlt. Über Lizenzgebühren an eine Zentrale in den Niederlanden werden die Gewinne in Deutschland bis auf 0 reduziert. Hier ist das Aufgabengebiet dieser sogenannten 'Volksvertreter', die sich nach meiner Meinung  in 'Konzernvertreter' umbenennen sollten."

Heinz Ullrich
Gelnhausen

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