Huxit: Machtgierigem Parteifreund unter die Arme greifen?

Leserbriefe
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Die Verhandlungen von Landrat Thorsten Stolz (SPD) und dem Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) über einen Ausstieg von Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis ("Huxit") kommentiert VORSPRUNG-Leser Holger Saß in einem Leserbrief.



"Auch wenn die erste 'Auskreisungssitzung' am 16.01.2020 vom Landrat und vom Hanauer Oberbürgermeister positiv bewertet werden, erscheint mir doch das gesteckte Ziel von Herrn Kaminsky nach wie unrealistisch. Und es bleibt der Verdacht, dass hier wieder einem machtgierigen Parteifreund unter die Arme gegriffen werden soll. Dazu einige Fragen, zu denen ich bisher nichts Greifbares gehört habe, auch nicht vom Landrat.

1. Wer bezahlt eigentlich dem Kreis den zeitlichen und finanziellen Mehraufwand für das Auskreisungsverlangen von Herrn Kaminsky? Neun Arbeitskreise mit Einbindung der Amtsleiter – das kann nicht nebenbei sorgfältig erledigt werden. Wenn das aber so gemacht wird, was haben dann die Amtsleiter bisher gemacht? Haben die nur auf diesen neuen Job gewartet? Ich höre immer, dass zu wenig Personal da sei. Jetzt kann der MKK sich auf einmal ein solch großes personalbindendes Unterfangen leisten.
2. Wurde seitens des Kreises schon einmal der Mehraufwand an Zeit und Geld kalkuliert? Ohne diese Kosten und die Zusicherung der Kostenübernahme durch Herrn Kaminsky dürfte Herr Stolz gar kein weiteres Gespräch führen. Zeit und Geld gehen dem MKK Bürger verloren! Hier hätte am Anfang der Gespräche stehen müssen, 'wer bestellt, bezahlt!'
3. Wenn Herr Kaminsky mit seiner Auskreisung die Eigenverantwortlichkeit Hanaus stärken will, warum hat er dann im Frühjahr 2014 sich seiner Sozialverwaltung entledigen wollen? Motto: 'Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.'
4. Die anstehende Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung, die Herr Kaminsky als 'Go' für den Huxit sieht, besagt lediglich in §4a: 'Weitere Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern können auf Antrag durch Gesetz zur kreisfreien Stadt erklärt werde'. Es heißt aber auch an anderer Stelle: 'Wenn ihre Verwaltungskraft dies rechtfertigt und die zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben des Landkreises nicht gefährdet wird.' – Das sollten beide Verhandlungsführer sich zu Herzen nehmen und nicht die BürgerInnen und Angestellten der öffentlichen Hand im Regen stehen lassen.

Beide Verhandlungsführer sind gewählte Vertreter, sie sind in erster Linie dem Wohlergehen der Bürgerin, dem Bürger verpflichtet und sollten Schaden von ihnen abwenden beziehungsweise fernhalten. Der HUXIT scheint bis jetzt so in die falsche Richtung zu laufen!"

Holger Saß
Gelnhausen

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