"Als einer der beiden "Investoren" bzw. Grundstückseigentümer möchte hier einige Sachverhalte auf die CDU Nidderau in dem o.a. Artikel Bezug nimmt aufklären. Zum anderen möchte ich die Geisteshaltung kritisieren, die hier in Bezug zu privaten Eigentum eingenommen wird. Wir haben in 2012 die Lagerhalle gekauft, da der Lagerplatz am Firmensitz in Schöneck der Firma Jung & Schmitt nicht mehr ausreichte und Erweiterungen hier nicht mehr möglich waren. Es ist vermutlich richtig, daß der Bodenrichtwert in 2015 70 Euro p. m² betrug. Dies ist auch heute noch so. Durch eine Umwidmung in Wohnbauland steigt dieser Richtwert auf 180 Euro p. m². Wenn man den historischen Bodenrichtwert mit einem jetzt erzielten Kaufpreis vergleicht, vergleicht man Äpfel mit Birnen. Tatsächlich haben wir als Grundstückseigentümergemeinschaft in Eichen in Grundstück und Halle ca. 900.000 Euro investiert. Nach der Umwidmung in Wohnbauland ist diese Investition für uns "verloren". Nach wie vor benötigen wir ein Außenlager. Das Grundstück haben wir schon erworben, Kosten: 250.000 Euro. Die voraussichtlichen Baukosten für die neue Halle betragen 600.000 Euro. Dem Verkaufserlös stehen also 1.750.000 Euro an Kosten gegenüber, Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf nicht mitgerechnet. Der Verkaufserlös von 317 Euro p. m² ist falsch. Hier hätte die CDU Nidderau genauer recherchieren müssen. Die Größenordnung ist richtig. Es versteht sich von selbst, daß ein geringerer Kaufpreis für uns schlicht nicht akzeptabel wäre. Weiterhin sehen wir unsere Bereitschaft, den Standort zu verlagern auch als Entgegenkommen gegenüber der Stadt Nidderau, da bei mir persönlich schon Klagen von Anwohnern aufgrund von Lkw-Verkehr, sonstigen Lärmbelästigungen und dem Aussehen der Halle eingingen. Von der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde die voraussichtliche Umwidmung in Wohnbauland ausdrücklich begrüßt.

Entsetzt bin ich über die Einstellung der CDU Nidderau gegenüber privatem Eigentum und evtl. Wertsteigerungen. Eine solche Einstellung hätte ich eher bei den Linken oder Teilen der SPD verortet. Die Garantie des privaten Eigentums ist in der Marktwirtschaft ein hohes Gut und grundgesetzlich garantiert. Das beeinhaltet auch Wertsteigerungen und Wertverluste. Selbstverständlich unterliegen Wertsteigerungen - sofern sie realisiert werden - der Besteuerung. Selbstverständlich gilt das auch für unser Grundstück. Über die Besteuerung hinaus besteht kein Anspruch der Allgemeinheit an Wertsteigerungen. Wie soll das auch vonstatten gehen - Zwangsabgaben ? Beschlagnahmen ? ... und wie geht die Geschichte weiter ? Muss auch der Hauseigentümer, der seine Immobilie mit Gewinn verkauft neben den Steuern eine Zwangsabgabe zahlen ? Wie gesagt, Linke und Teile der SPD denken in diese Richtung. Von Angehörigen der Partei, die ich viele Jahrzehnte selbst gewählt habe, entsetzt mich eine solche Geisteshaltung.

Zu guter Letzt kommt unser Verkauf - so er denn stattfindet - auch der Stadt Nidderau zugute. Die Verkaufsfläche von 874 m² der Stadt Nidderau wäre ansonsten nur mit deutlichen Abschlägen beim Preis vermarktbar."

Michael Frese
Nidderau

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