Ist der Behindertenbegriff noch zeitgemäß?

Leserbriefe
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Über die Bezeichnung von Menschen mit einer Behinderung geht es VORSPRUNG-Leser Dr. Hans Katzer, ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter für die SPD, in seinem Leserbrief.



"Aus Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass die Stadt Hanau als erste hessische Sonderstatusstadt die neue Gesetzgebung nutzt und vom 1. Januar 2021 an die Aufgaben der Eingliederungshilfe für körperlich, geistig oder mehrfach beeinträchtigte Kinder und Jugendliche aus Hanau vom Main-Kinzig-Kreis übernimmt. Weiterhin heißt es, dass bereits zuvor Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte junge Menschen durch das Jugendamt Hanau erbracht wurden. Der unterschiedliche Sprachgebrauch fällt auf.

Eine gesetzliche Definition der Behinderung enthält das Bundessozialhilfegesetz in § 124 Abs. 4 und erfasst die Körperbehinderung, Sinnesbehinderung der Seh- und Hörfähigkeit, geistige Behinderung, Sprachbehinderung, Lernbehinderung, Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensbehinderung und Schwerst- bzw. Mehrfachbehinderung. In einer Resolution der Vereinigten Nationen von 1975 wird folgte Definition vorgeschlagen: 'Eine Person ist behindert, wenn sie aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Schädigung körperlicher oder geistiger Art nicht in der Lage ist, sich voll oder teilweise aus eigener Kraft wie ein Nichtbehinderter die entsprechende Stellung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu sichern.'

Schaut man in die Vergangenheit zurück so stellt man fest, dass ausgehend von dem Begriff 'Krüppel', 'Mitglied der Krüppelbewegung' über den 'Kriegsversehrten', den 'Kriegsbeschädigten', zum 'Behinderten' zum 'Menschen mit Behinderung' noch bis heute eine 'Defizitorientierung', sprich: Mangelorientierung gegeben ist und als störende Interaktion und Kommunikation zwischen behinderten Menschen und Nichtbehinderten zu sehen ist. Der früher verwendete Begriff 'Handicap' ist nicht mehr gebräuchlich. Auch der Begriff 'Inklusion' wird zwar oft in den Medien und der Wissenschaft verwendet, ist jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch noch nicht angekommen. Der Einfachheit- und Phantasielosigkeitshalber wird oft der Begriff 'Behinderte*r' weiterhin verwendet, als Tabu und Stigmatisierung angesehen, als soziale Ausgrenzung erfasst und wirkt so, dass die Personen auf ihre Behinderung reduziert werden, anstatt sie als Menschen mit Persönlichkeit und anderen Lebensbedingungen darzustellen. Schaffen wir den Begriff 'Behinderung' einfach ab und nehmen den Begriff 'Einschränkung'. Dem individuellen, humanitären und egalitären Gedanken wäre dann personenadäquat Rechnung getragen."

Dr. Hans Katzer
Hanau

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